Netzwerktreffen zum Thema „Vertrauliche Geburt“ – Gesundheitsamt Cham lud zum fachlichen Austausch ein – Manchmal sind Frauen in derartigen Notlagen, dass sie ihre Schwangerschaft geheim halten müssen. Eine vertrauliche Geburt bietet allen Betroffenen in solchen Fällen eine Hilfestellung. Das Verfahren der vertraulichen Geburt gewährt den Frauen unter der Wahrung ihrer Identität Zugang zur Schwangerenvorsorge, Geburt und zur medizinischen Nachsorge. Eine Beratung hinsichtlich weiterer Perspektiven wird ihnen von Schwangerschaftsberatungsstellen angeboten.
Um einen bestmöglichen Ablauf einer vertrauliche Geburt gewährleisten zu können, ist eine Vernetzung aller beteiligter Akteure wichtig. Aus diesem Grund hat die Schwangerschaftsberatungsstelle am Gesundheitsamt Cham zu einem Netzwerktreffen mit der Gelegenheit zum fachlichen Austausch eingeladen. Beteiligte Akteure waren neben dem Jugendamt mit Adoptionsvermittlungsstelle und Vormundschaft auch der Rettungsdienst, Kreissaal Cham, Standesamt und die Schwangerschaftsberatungsstellen von Caritas und Donum Vitae.
Nähere Infos hierzu finden Sie unter www.vertrauliche-geburt.de oder bei der Schwangerschaftsberatung am Gesundheitsamt Cham unter der Telefonnummer 09971 78-462 oder per Email unter schwangerenberatung@lra.landkreis-cham.de.
Landratsamt präsentiert Wahlergebnisse im Internet – Landtags- und Bezirkstagswahl im Überblick – Das Landratsamt Cham informiert am kommenden Sonntag wieder schnell und zeitnah über den Ausgang der Wahlen zum Landtag und zum Bezirkstag.
Auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-cham.de können die aus den einzelnen Gemeinden eintreffenden Ergebnisse bequem am heimischen PC, Tablet oder Smartphone mit verfolgt werden.
Die ersten Landtagswahl-Ergebnisse dürften am Sonntag ab ca. 19:00 Uhr abrufbar sein. Da bayernweit geregelt ist, dass zunächst die Stimmen der Landtagswahlen ausgezählt werden, werden die vollständigen Ergebnisse zur Bezirkswahl erst bis Montag, 9. Oktober 2023, 12:00 Uhr, vorliegen und veröffentlicht werden.
Die Freiheit von gepflegten Menschen und deren Begrenzung – Veranstaltung des Landkreises für alle Pflegenden – Menschen, die uns wichtig sind, zu Hause pflegen, ist eine fordernde Aufgabe. Besonders wenn es die Pflege erforderlich macht, in die Freiheiten der betreuten Menschen einzugreifen. Die Betreuungsstelle am Landratsamt bietet daher zu diesem Thema am 10. November eine Fortbildungsveranstaltung für alle Pflegenden an.
Die meisten Menschen werden nämlich nicht in Heimen, sondern zu Hause durch ihre Angehörigen oder durch ambulante Pflegedienste betreut und gepflegt. Und wie für jeden Menschen ist eine selbstbestimmte Lebensführung auch für sie ein sehr hohes Gut. Über den Aufenthaltsort frei zu entscheiden und sich nach eigenen Vorstellungen frei zu bewegen, ist elementarer Ausdruck der menschlichen Freiheit.
In der Praxis lassen sich die Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen oft nicht mit den Möglichkeiten der pflegenden Angehörigen in Einklang bringen. In solchen Fällen können dann sogenannte freiheitsentziehende Maßnahmen, z. B. ein Bettgitter oder das Versperren der Haustüre, notwendig werden. Auch im Rahmen von kurzzeitigen Aufenthalten in Pflegeheimen oder Krankenhäusern können solche Maßnahmen erforderlich werden. Dann stellen sich die Fragen: Unter welchen Voraussetzungen darf ich das Seitenteil des Pflegebettes anbringen oder die Haustüre versperren? Gibt es andere Möglichkeiten? Brauche ich eine betreuungsgerichtliche Genehmigung? Marianne Bauer, Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin nach dem Werdenfelser Weg, wird als Referentin diese und viele weitere Fragen beantworten.
Zu dieser kostenlosen Veranstaltung sind alle Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen eingeladen, die sich in ihrer Funktion als Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer beim täglichen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen unsicher fühlen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist bis zum 7. November per E-Mail an betreuung@lra.landkreis-cham.de oder telefonisch unter 09971-78539, möglich.
Berichte: Landratsamt Cham