Mein Baby und ich – unser gemeinsamer Start – Kostenloser Onlinekurs der KoKi Cham für Schwangere und Eltern mit ihrem Neugeborenen – Die Koordinationsstelle Frühe Kindheit (kurz: KoKi) im Landkreis Cham bietet regelmäßig jeden Monat einen Onlinekurs an, um werdende Eltern und Familien mit Neugeborenen bestmöglich zu unterstützen. Außerdem gestaltet es sich in manchen Regionen schwierig, eine Nachsorgehebamme zu finden. Der Kurs soll die Hebammennachsorge nicht ersetzen, aber um wichtige Punkte rund um die Zeit des Wochenbetts in aller Ausführlichkeit ergänzen.
Im Webinar erhalten Eltern in fünf einstündigen Einheiten professionelle Ratschläge und Informationen zu Themen wie Babyschlaf, Säuglingspflege, Ernährung und Bindung und Feinfühligkeit. Neben allem Input bleibt aber auch noch genug Raum für die eigenen Fragen und Anliegen der (werdenden) Eltern. Zudem werden sie auch noch über Angebote rund um die Frühe Kindheit im Landkreis Cham informiert. Durchgeführt wird der Kurs durch die zertifizierte Familien- und Gesundheitskinderkrankenpflegerin Nancy Moleda. Teilnehmen können Schwangere ab der 30. Schwangerschaftswoche und Familien mit Säuglingen im Alter von bis zu drei Monaten, die im Landkreis Cham leben. Der Kurs ist für die Teilnehmer kostenfrei.
Drei Starttermine für Kurse in diesem Jahr
Die Kurse starten jeweils montags oder donnerstags und finden dann fünfmal aufeinanderfolgend jeweils Montag und Donnerstag von 8.30 – 9.30 Uhr statt. Starttermine in diesem Jahr sind am 12. Oktober, 06. November und 07. Dezember. Weitere Kurse sind für 2024 fortlaufend geplant. Zur Teilnahme erforderlich sind PC, Laptop oder Tablet mit Kamera, eine Emailadresse sowie die (kostenlose) Webex-App. Im Notfall ist auch eine Teilnahme ober ein Smartphone möglich, hier kann es aber zu unvollständiger Anzeige einiger Inhalte kommen.
Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich und erfolgt über die KoKi Cham, per Email: koki@lra.landkreis-cham.de oder telefonisch: 09971 78-300. Bitte geben Sie bei der Anmeldung auch den errechneten Entbindungstermin oder das Alter Ihres Säuglings an. Weitere Informationen zum Kurs finden Sie unter www.landkreis-cham.de/KoKi oder auf Facebook bei der KoKi Cham.
Pädagogisch-audiologischer Beratungstag am Gesundheitsamt Cham – Sprach- und Hörtest für Kinder ab dem 3. Lebensjahr – Hört mein Kind richtig? Und spricht es auch altersgemäß? Bei einem kindgerechten Sprachtest und einer Hörüberprüfung können Eltern dies kostenlos überprüfen lassen. Angeboten wird ein solcher Test von der pädagogisch-audiologische Beratungsstelle des Institutes für Hören und Sprache in Straubing in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Cham am Donnerstag, 12.10.2023. Teilnehmen können Kinder ab dem 3. Lebensjahr. Ab Ende des 5. Lebensjahres kann außerdem ein Screening-Test zur Beurteilung einer möglichen auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung durchgeführt werden.
Nach Abschluss der Überprüfung erhalten die Eltern in einem Informationsgespräch Hinweise und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür die Fachstelle unter 09971-78 457 (Mo – Do von 08.00 bis 12.00 Uhr) oder 78 694 (Di – Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr).
Landkreis bietet Schulung für ehrenamtliche Unterstützer – Voraussetzung für Aufwandentschädigung – Der Landkreis Cham bietet am Mittwoch, 25. Oktober 2023 in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Pflege ein kostenfreies Schulungsangebot für alle an, die ehrenamtlich Pflegebedürftigen helfen. „Im Gespräch mit unseren Seniorinnen und Senioren wird uns immer wieder deutlich gemacht, dass Kräfte für haushaltsnahe Unterstützungen rar geworden sind aber hier dringend Hilfe benötigt wird“, erklärt Landrat Franz Löffler den Anlass. „Die Möglichkeit auch ehrenamtlichen Helfern aus dem Entlastungsbeitrag ihren Aufwand auszugleichen ist dabei ein Baustein.“ Auf den Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro, haben alle Pflegebedürftigen (ab der Pflegestufe 1), die im häuslichen Bereich gepflegt werden, einen Anspruch.
Durch die Absolvierung des angebotenen Kurses können Personen, die bereits heute Freunden, Bekannten oder auch Nachbarn ehrenamtlich unter die Arme greifen, im Rahmen des Entlastungsbetrages eine Aufwandsentschädigung mit den Pflegekassen abrechnen. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind beispielsweise: Hilfe im Haushalt, Einkaufen, Begleitung zu Veranstaltungen, zum Arzt, zu Behörden, stundenweise Betreuung zu Hause, etc. Gerade für alleinstehende Seniorinnen und Senioren ab Pflegegrad 1 stellt dies eine wichtige Unterstützung dar.
Voraussetzung ist, dass die Unterstützung regelmäßig stattfindet, die ehrenamtlich tätige Person mindestens 16 Jahre alt ist und das kostenfreie Schulungsangebot (inklusive Registrierung beim Landesamt für Pflege) absolviert hat. Weiterhin dürfen Helfer und Hilfe Erhaltender nicht verwandt noch verschwägert sein und nicht in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Eine ehrenamtlich tätige Einzelperson darf bis zu drei Personen unterstützen.
Der Kurs findet am Mittwoch, 25. Oktober von 9.30 bis 16.45 Uhr im Landratsamt statt. Wir bitten um eine Anmeldung zum Kurs in der Seniorenkontaktstelle unter Tel. 09971/78-291, oder -540, oder per E-Mail: anja.fischer@lra.landkreis-cham.de. Mit der Anmeldung erhalten Sie weitere Informationen.
Berichte: Landratsamt Cham