Lkr. NEW. Am 08. September 2020 beginnt an den bayerischen Schulen wiederder Schulbetrieb mit regulärem Präsenzunterricht in allen Schulformen. Um das Infektionsrisiko zu reduzieren, hat die Bayerische Staatsregierung am 01.09.2020 beschlossen, die Kosten für Verstärkerbusse bis zu 100 Prozent zu übernehmen. Allerdings zunächst nur bis zum Beginn der Herbstferien.
Am 03.09.2020 wurden nun die Rahmenbedingungen für den Einsatz zusätzlicher Busse mitgeteilt. Das Landratsamt ist für die Beförderung zu den weiterführenden Schulen und Förderschulen zuständig. Diese Beförderungen werden zum überwiegenden Teil mit dem öffentlichen Linienverkehr durchgeführt, im Gegensatz zu der Schülerbeförderung im Grund-und Mittelschulbereich, die weitestgehend mit Schulbussen im freigestellten Schülerverkehr erfolgt.
Im öffentlichen Linienverkehrist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, welche Fahrten überdurchschnittlich besetzt sind. Der ÖPNV wird nicht nur von beförderungsberechtigten Schülern genutzt, sondern auch von soge-nannten „Selbstzahlern“, die vom Landkreis nicht registriert sind. Dazu kommen auch noch andere Fahrgäste in unbekannter Zahl. Nachdem die Kapazitäten an zur Verfügung stehenden Bussen sehr begrenzt ist, wird das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab in den ersten Schultagen die Auslastung der Linienbusse genau beobachten und bei Bedarf entsprechende Verstärkerbusse einsetzen.
Gleichzeitig werden die vorhandenen Buskapazitäten, die für einen Verstärkereinsatz zur Verfügung stehen, ermittelt. Die Beförderung kann auf einigen Linien z.T. auch durch Eigeninitiative entzerrt werden, wenn z.B. bei der Hinfahrt ein früherer Bus, oder bei der Rückfahrt ein späterer Bus genutzt wird. Nicht immer können Busse zur gleichen Zeit die gleiche Strecke fahren. Dies ist dem Umlauf und der begrenzten Kapazität an den Haltestellen ge-schuldet.
Würde man die Abstandsregel auch in den Bussen einhalten, könnten nur ca. 25 % der Fahrgäste in einem Bus befördert werden, das bedeutet, dass zur Hinfahrt etwa 4 mal so viele Busse zum Einsatz kommen müssten. Dies ist jedoch nicht durchführbar, da so viele Busse und vor allem Busfahrer schlichtweg nicht zur Verfügung stehen. Es wird daher nicht gelingen, die optimale Beförderungssituation herzustellen. Zusätzliche Busse werden daher nur vereinzelt eingesetzt werden können.
Bericht des Landratsamtes Neustadt/Wn.
Bild: Symbolbild