Bericht der Polizei Weiden

Rauferei vor Diskothek – Zwei junge Männer, ein 18-jähriger aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, und ein 19-jähriger Weidener, gerieten am Samstag, gegen 03:35 Uhr, in Weiden vor einer Diskothek in Streit. Im Verlauf des Streits steigerte sich das Ganze zu einer Rangelei. Der 18-jährige nahm dann den Weidener in den Schwitzkasten und stieß ihn mit dem Kopf gegen eine Hauswand.  Der 19-jährige erlitt hierbei eine Kopfplatzwunde, die im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Streithähne wiesen jeweils Atemalkoholkonzentrationen deutlich jenseits der 2-Promillegrenze auf.  Gegen den 18-jährigen wird nun wegen eines Vergehens der Körperverletzung ermittelt.

Spritztour mit fremdem Auto – Ein der Polizei gut bekannter 42-jähriger aus Weiden packte am Samstag, gegen 22:30 Uhr, die Gelegenheit beim Schopf und eignete sich das Auto eines Pizzalieferanten an. Der Fahrer hatte das Auto zum Entladen für wenige Minuten verlassen und dabei vergessen, den Schlüssel abzuziehen.

Der 42-jährige bemerkte dies, setzte sich kurzerhand ans Steuer und machte sich zu einer Spazierfahrt im Stadtgebiet von Weiden auf. Im Rahmen der Fahndung konnte der Mann – nicht zuletzt aufgrund der auffälligen Pizza-Werbung an dem Fahrzeug – kurz nach Mitternacht von der Polizei festgestellt und angehalten werden.

Bei der anschließenden Aufnahme des Vorganges gab der Mann an, dass er das Auto gar nicht stehlen wollte. Er wollte nur ein wenig Autofahren, da er selbst ja eigentlich weder ein Auto, noch einen Führerschein hat. Da kam dem Weidener die Chance eben ganz recht. Das Auto hätte er – so der angebliche Plan – später wieder zurückgebracht.

Einen strafrechtlichen Freibrief brachte dem 42-jährigen das aber nicht ein, ihm wird der Diebstahl des Autos vorgeworfen. Damit nicht genug, wurden auch noch Betäubungsmittel bei ihm aufgefunden. Da sich weiterhin der Verdacht ergab, dass er während der Fahrt auch unter dem Einfluss berauschender Mittel stand, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Dem derzeit wohnungslosen Beschuldigten wurde ein Bevollmächtigter benannt, damit ihm seine zu erwartende Post von der Staatsanwaltschaft zugestellt werden kann. Es stehen mehrere Vergehen im Raum. Nach erfolgter Sachbearbeitung wurde er entlassen.  Der Geschädigte konnte sein Fahrzeug anschließend wieder in Besitz nehmen.

Betrunkener geht auf Mutter und Bruder los – Ein 22-jähriger Weidener und seine 51-jährige Mutter sind am Samstag, gegen 22:40 Uhr, im Weidener Westen im Streit heftig aufeinander losgegangen.  Der junge Mann, der Polizei nicht unbekannt, wies zum Tatzeitpunkt eine Atemalkoholkonzentration von mehr als 3 Promille auf. Er beleidigte zunächst seine Mutter verbal, anschließend wurde er ihr gegenüber auch handgreiflich.  Seine Mutter, die gegenüber der Polizei einen Alkotest verweigerte, schlug ihrerseits ebenfalls auf ihren Sohn ein. Letztlich bekam auch noch der ältere Bruder des Weideners Schläge ab, als er sich schlichtend einmischte.  Alle drei wurden bei der Auseinandersetzung leicht verletzt und von der Polizei räumlich getrennt. Um den Hergang zu klären, wurden Anzeigen gegen den jungen Mann und seine Mutter erstattet.

Jugendliche mit Waffen festgestellt – Ein 14-jähriger und ein gerade 18 Jahre alt gewordener junger Mann, beide aus Weiden, waren am Samstag, gegen 13:50 Uhr, von einer Streife der Bundespolizei in Weiden am Bahnhof einer Kontrolle unterzogen worden. Hierbei fanden die Bundespolizisten zu ihrer Überraschung bei den beiden Jungs je ein Butterflymesser. Noch heftiger: die beiden führten auch einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker mit sich.

Die als verbotene Waffen eingestuften Gegenstände wurden sichergestellt, die beiden Weidener aufgrund der sachlichen Zuständigkeit an die Polizeiinspektion Weiden übergeben. Nach erfolgter Anzeigenaufnahme wurde der 14-jährige seinen Eltern übergeben, der 18-jährige entlassen.

Gegen beide wird wegen Vergehen nach dem Waffengesetz ermittelt, im Falle des jüngeren Beschuldigten gilt bereits das Jugendstrafrecht. Inwiefern dies auch noch für den 18-jährigen Heranwachsenden anzuwenden ist, bedarf der Prüfung. Die Jugendgerichtshilfe wurde deshalb in Kenntnis gesetzt.