Bericht der Bundespolizei Waldmünchen
Am Samstagabend (7. Januar) haben Bundespolizisten einen amtsbekannten Ladendieb nach erneutem Diebstahl festgenommen. Der Mann ging dabei auf die Beamten los und sitzt jetzt in Untersuchungshaft.
Wegen Hausfriedenbruchs aufgrund eines Hausverbots und Diebstahls informierte der Ladendetektiv eines Supermarktes gegen 18:45 Uhr die Regensburger Bundespolizei. Die herbeigeeilte Streife traf den mutmaßlichen Dieb, einen 23-jährigen Tunesier, mit Diebesgut noch am Tatort an. Dieser ging auf die Beamten los, sodass sie ihn fesseln mussten. Dies schreckte den Tunesier aber nicht ab und er bespuckte eine Polizistin. Nur mit einer Spuckschutzhaube konnten die Beamten weitere Speichelattacken des Tunesiers verhindern.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten zugriffsbereit ein geöffnetes Taschenmesser und im mitgeführten Rucksack hochwertige Kleidungsstücke, deren Wert sich – den noch angebrachten Preisschildern zufolge – auf über 400 Euro bezifferte. Für die Herkunft der Kleidung konnte der 23-Jährige keinen Nachweis erbringen. Ersten Ermittlungen nach handelte es sich dabei vermutlich um Diebesgut aus einem Bekleidungsgeschäft in der Nähe des Regensburger Hauptbahnhofs .
Zudem entdeckten die Beamten in den polizeilichen Datenbanken, dass der Mann verdächtigt wird, bereits im Dezember 2022 mehrere Diebstähle sowohl im als auch außerhalb des Bahnhofs begangen zu haben . Bei der Durchsuchung der Unterkunft des Tunesiers in einer Erstaufnahmeeinrichtung fanden Bundespolizisten weiteres mutmaßliches Diebesgut: mehrere teure und noch originalverpackte Parfüms. Die zuständige Polizeiinspektion Süd übernimmt die weiteren Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft ordnete die vorläufige Festnahme des Mannes an und der Richter am Amtsgericht erließ Haftbefehl. Die Zeit bis zu seiner Gerichtsverhandlung wird der 23-Jährige jetzt in Untersuchungshaft verbringen. Er wird sich wegen Diebstahls in mehreren Fällen, Diebstahls mit Waffen, Hausfriedensbruchs, Beleidigung und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.