Bericht des Landratsamtes Regensburg / Bild: Symbolbild
Regensburg (RL). Die Landkreis-Wirtschaftsförderung hat Betriebe, die von den kurzfristigen Einreisebeschränkungen für Tschechien und Tirol betroffen waren, schnell und unbürokratisch geholfen. Anfang der Woche hieß es, dass Grenzpendler und Grenzgänger aus den Virusmutantengebieten Tschechien und Tirol ab 17. Februar 2021, 0 Uhr, nur noch dann nach Deutschland einreisen dürfen, wenn sie eine systemrelevante Tätigkeit in einem systemrelevanten Betrieb ausüben.
Daher galt es, den betroffenen Unternehmen kurzfristig Hilfen an die Hand zu geben, wie die notwendigen Ausnahmegenehmigungen schnell und unbürokratisch beantragt werden können. Es wurde daher auf der Landkreis-Homepage das Formular zum Download hinterlegt, über Pressemitteilung informiert und zusätzlich vom Team der Wirtschaftsförderung auch ein Sondernewsletter an die Betriebe versandt.
Die erfreuliche Zwischenbilanz nach sieben Tagen: 54 Firmen haben einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt.
Davon wurden vom Landratsamt 43 Anträge für insgesamt 292 Berufspendler genehmigt, die beantragten Ausnahmegenehmigungen also erteilt. Neun Anträge wurden zuständigkeitshalber an die Stadt Regensburg und ein Antrag an den Landkreis Cham weitergeleitet.
Hinweis: Anträge auf Ausnahmegenehmigungen können weiterhin gestellt werden. Dazu muss nur das auf der Landkreis-Homepage unter Corona hinterlegte Formular ausgefüllt und per mail an sicherheit@lra-regensburg.de geschickt werden. Nach Prüfung werden die Bescheinigungen unterschrieben und eingescannt per Mail an die Betriebe direkt zurückgesandt.