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Eschenbach – Mehrere Verkehrsverstöße am Osterwochenende festgestellt

Eschenbach

Grafenwöhr/Eschenbach – Am 18.04.2025, gg. 01.00 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach einen 21-jährigen Pkw-Fahrer im Stadtgebiet Grafenwöhr. Hierbei stellte sich heraus, dass der junge Mann über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Zudem ergab ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit (0,5 – 1,09 Promille). Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Fahrzeughalter wird nun strafrechtlich ermittelt.

 

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Foto: J. Masching

 

Im weiteren Verlauf der Nacht stellte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Eschenbach i.d.OPf. im Stadtgebiet Grafenwöhr einen Pkw mit einer weiblich besetzten Person fest. Die 37-jährige Frau, welche sich auf dem Fahrersitz befand und offensichtlich losfahren wollte, wurde einer Kontrolle unterzogen. Ein ihr angebotener Atemalkoholtest ergab ebenfalls einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Zur Verhinderung einer Trunkenheitsfahrt wurden die Fahrzeugschlüssel der Frau sichergestellt.

Am 19.04.2025, gg. 19:40 Uhr, wurden Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach durch die Polizeieinsatzzentrale nach Eschenbach zu einem Fahrradunfall beordert. Vor Ort stellte sich heraus, dass ein 38-jähriger Fahrradfahrer offensichtlich alleinbeteiligt gestürzt war. Der Radler erlitt durch den Sturz mehrere Kopfverletzungen, weswegen dieser zur weiteren Abklärung in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Ein Fahrradhelm wurde nicht getragen. Da ein ihm angebotener Atemalkoholtest positiv verlief, wurde bei dem Radfahrer eine Blutentnahme durchgeführt. Lediglich am Fahrrad entstand ein Sachschaden von ca. 300 Euro. Der Fahrradfahrer muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verantworten.

Am Abend des 20.04.2025 kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Eschenbach in Grafenwöhr einen 60-jährigen Pkw-Fahrer. Dieser konnte keinen Führerschein vorweisen. Die von ihm in diesem Zusammenhang gegenüber der Polizei angegebenen Personalien stellten sich als falsch heraus. Im Rahmen der weiteren Überprüfungen konnte durch die Einsatzkräfte in Erfahrung gebracht werden, dass dem Mann die Fahrerlaubnis bereits wegen eines anderen Verkehrsdeliktes gerichtlich entzogen worden war. Er muss sich nun erneut einem Strafverfahren stellen.