Neumarkt.  Zum Schuljahresbeginn am 13. September 2022 kann es bei allen Regionalbus- und Rufbuslinien zu Anpassungen hinsichtlich der Linienverläufe oder Abfahrtszeiten kommen.

Eltern und Schüler werden gebeten, sich einige Tage vor Schulbeginn über eventuelle Änderungen zu informieren. Die aktuellen Fahrpläne zu jeder Linie sind stets auf der Homepage des VGN unter www.vgn.de abrufbar.

Insbesondere wird es auf folgenden VGN- Buslinien im Landkreis Neumarkt zu Fahrplananpassungen kommen: 505, 512, 515, 516, 518, 521, 545 und 586.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die Fahrt der VGN-Linie 505, die bisher um 16:49 Uhr in Postbauer-Heng gestartet ist, wird künftig um 16:27 Uhr in Neumarkt starten und dort die Haltestellen „Theo-Betz-Platz“, „Seelstr.“ und „Florianstr.“ anfahren, sodass Schüler mit Ganztagsunterricht eine zusätzliche Heimfahrmöglichkeit haben.

Bei der VGN-Linie 512 kommt es insbesondere durch die Anbindung des Neubaugebietes „Richtheim Straßfeld“ zu Fahrplananpassungen.

Die VGN-Linie 515 bindet künftig auch den Ortsteil „Kottingwörth“ bei den für Schüler relevanten Zeiten an die Realschule Berching an.

In die VGN-Linie 516 wird bei einigen Fahrten in der Früh, am Mittag und Nachmittag die Haltestelle „Allershofen Ort“ integriert, um den Ortsteil Allershofen besser anzubinden.

Auch die VGN-Linie 518 bindet das Neubaugebiet „Richtheim Straßfeld“ bei einigen Fahrten an. Zudem wir die Haltestelle „Meilenhofen“ bei der Frühfahrt aus Dippersricht mit aufgenommen.

Die VGN-Linie 521 verbindet ab dem 13.09.2022 den Ortsteil „Richthofen (bei Velburg)“ mit Neumarkt.

Für die Schülerbeförderung verkehrt die Fahrt der VGN-Linie 545 ab Langenkreith am Morgen auch über die Haltestelle „Herrnried Engelhöfe“.

Bei der Fahrt um 16:13 Uhr ab Pilsach der VGN-Linie 586 (Rufbus Lauterhofen) wird ebenfalls die Haltestelle „Richthofen (b. Velburg)“ in den Fahrplan aufgenommen; die Haltestelle „Trautmannshofen Seeplatz“ wird gestrichen, da hier zeitgleich eine Fahrt mit der Linie 523 vorhanden ist.

Auf die Regelungen zur Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln für Personen ab dem 6. Geburtstag wird hingewiesen.

(Bericht des Landratsamtes Neumarkt / Bild: Symbolbild)