Bericht der Polizei Neumarkt / Bild: Symbolbild
Neumarkt. Unabhängig voneinander legten zwei 37- und 55-jährige Frauen einen falschen Impfnachweis in örtlichen Apotheken vor, in dem Vorhaben sich ein digitales Impfzertifikat ausstellen zu lassen.
Den erfahrenen Angestellten fielen jedoch Ungereimtheiten bezüglich der angeblichen Impfungen auf, woraufhin sie sofort die Polizei informierten. Die anschließenden Ermittlungen bestätigten den Verdacht. Die beiden Damen sehen sich hinsichtlich der Urkundenfälschung und weiteren Delikten einer Anzeige und den entsprechenden Konsequenzen gegenüber.
Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. weißt nochmals drauf hin, dass nicht nur der Gebrauch und die Vorlage von falschen Impfausweisen, wie in diesem Fall, sondern auch der Besitz eines falschen Impfbuches oder eines Blanko-Impfausweises strafbar sind. Delikte dieser Art können mit einer Höchststrafe von einem Jahr bzw. bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden.
Weiter sollte sich jeder seiner hohen Verantwortung für die Gesundheit anderer und für sich selbst im Sinne des Infektionsschutzes bewusst sein.