Die Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf. berichtet von mehreren Vorfällen, darunter zweifache Trunkenheit im Verkehr in Kombination mit Fahrraddiebstahl sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Alkohol, Fahrradfahrt und ein Diebstahl
Am 16.04.2026, gegen 23:30 Uhr, fiel Polizeibeamten in der Hochstraße in Weiden ein 41-jähriger Fahrradfahrer auf. Grund hierfür waren starke Ausfallerscheinungen beim Führen seines Rades. Eine Verkehrskontrolle wurde durchgeführt. Der Mann weigerte sich, einen Atemalkoholtest zu machen. In der Folge wurde im Klinikum Weiden eine Blutentnahme durchgeführt. Nach dieser Maßnahme und Rücksprache mit dem behandelnden Arzt konnte der 41-Jährige aus dem Klinikum entlassen werden.
Erneuter Vorfall mit gestohlenem Rad
Die Freiheit währte jedoch nicht lange. Gegen 01:00 Uhr, also nur gut anderthalb Stunden später, wurde der Mann in der Erhardstraße in Weiden erneut angetroffen. Er saß wiederum auf einem Fahrrad. Ermittlungen ergaben, dass er dieses Rad zuvor aus einem Fahrradständer vor dem Klinikum Weiden entwendet hatte, um seine Fahrt fortzusetzen. Die Polizei unterband die Weiterfahrt. Gegen den 41-Jährigen wurden nun zwei Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und eine weitere Anzeige wegen Diebstahl eines Fahrrades gefertigt.
Pkw ohne Zulassung und Versicherung
Ein weiterer Vorfall ereignete sich bereits am 15.04.2026, gegen 09:30 Uhr. In der Frauenrichter Straße in Weiden wurde ein Pkw gestoppt, der stadteinwärts fuhr. Das Fahrzeug wies keine Kennzeichen auf. Bei der anschließenden Kontrolle gestand der Fahrer sofort, dass für den Pkw weder eine gültige Zulassung noch eine erforderliche Versicherung bestand. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt. Der Fahrer muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
E-Scooter mit ungültigem Kennzeichen
Am 16.04.2026, gegen 11:15 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der Chr.-Seltmann-Straße in Weiden den Fahrer eines E-Scooters. Hierbei stellte sich heraus, dass das am Fahrzeug angebrachte Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Zudem war das Kennzeichen ursprünglich für einen anderen E-Scooter ausgegeben worden. Auch hier wurde die Weiterfahrt unterbunden. Der Fahrer erhält Anzeigen wegen Urkundenfälschung und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Info
Trunkenheit am Steuer gefährdet Leben. Fehlende Zulassung oder Versicherung ist strafbar. Falsche Kennzeichen gelten als Urkundenfälschung.