m Zuge intensiver Einreisekontrollen konnten zwei Männer festgenommen werden, gegen die jeweils offene Haftbefehle vorlagen. Beide Personen wurden umgehend in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Einreiseversuch trotz Abschiebung
Zunächst kontrollierten die Einsatzkräfte einen 38-jährigen Bulgaren, der als Insasse in einem Transporter versuchte, nach Deutschland einzureisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem wurden mehrere Treffer verzeichnet. Der Mann war bereits wegen mehrerer Eigentumsdelikte in Deutschland aufgefallen und vom Amtsgericht Frankfurt am Main zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Aufgrund seiner Straffälligkeit hatte das Regierungspräsidium Darmstadt im Januar 2025 seine Abschiebung angeordnet, ihm die Freizügigkeit entzogen und ein fünfjähriges Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbot verhängt.
Die Abschiebung erfolgte im Juni 2025. Fast zeitgleich erließ die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn, da er eine Geldstrafe von 750 Euro nicht bezahlt hatte. Zudem waren aus weiteren Verurteilungen Verfahrenskosten und Reststrafen von über 1500 Euro offen. Bei seinem erneuten Einreiseversuch wurde er nun verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Amberg eingeliefert. Dort verbüßt er seine Ersatzfreiheitsstrafe, bevor er nach Tschechien zurückgewiesen wird.
Tscheche im Linienbus gestoppt
n einem zweiten Fall kontrollierten die Bundespolizisten einen 26-jährigen tschechischen Staatsbürger, der in einem international verkehrenden Linienbus auf der Strecke Prag – Lyon nach Deutschland reisen wollte. Auch hier ergab die Abfrage im Fahndungssystem mehrere Treffer.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte den Mann vor einem halben Jahr zur Festnahme ausgeschrieben, Grundlage waren offene Justizschulden aus einer Verurteilung durch das Amtsgericht Vechta wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 450 Euro sowie 84,50 Euro Verfahrenskosten. Zudem waren drei weitere Staatsanwaltschaften an seinem Aufenthaltsort interessiert. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung seiner Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.
Info
Beispiele für Haftbefehlsgründe: Nicht gezahlte Geldstrafen, offene Reststrafen, Missachtung von Aufenthaltsverboten.
Mögliche Folgen bei Grenzkontrollen: Festnahme, Einlieferung in JVA, Zurückweisung.
