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FFP2-Maskenpflicht ab Montag beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr

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Bayern.  Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sieht in der Verwendung von FFP2-Masken an Orten, wo Menschen außerhalb der Familie näher zusammenkommen, eine Verringerung des Corona-Infektionsrisikos. Auch die Chance für die perspektivische Wiederöffnung von Wirtschaftsbranchen wie zum Beispiel des Handels nach dem jetzigen Lockdown statt einer weiteren wochenlangen Verlängerung sei mit FFP2-Masken möglich.

Aiwanger hatte den Einsatz von FFP2-Masken anstatt der Schließung von Läden schon vor dem aktuellen Lockdown in die Debatte gebracht, was auf Bundesebene aber kein Gehör fand. Nachdem der Bayerische Ministerrat am Dienstag ein FFP2-Gebot für Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und Einkaufen in Bayern beschlossen hatte, erklärte Aiwanger:

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„Das Tragen von FFP2-Masken reduziert die Ansteckungsgefahr auf ein Minimum. Niemand käme beispielsweise auf die Idee, einen Corona-Rachenabstrich mit einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung vorzunehmen. Bei Verwendung hochwertiger FFP2/FFP3-Masken geht man davon aus, dass selbst in dieser gefährlichen Situation der Maskenträger ausreichend geschützt ist.

Perspektivisch ist dies also auch eine Chance für die Wiederöffnung des Einzelhandels nach dem Lockdown. Wirkungsvolle Maßnahmen zum Infektionsschutz sind besser als ein Lockdown, der zu lange dauert und die Wirtschaft weiter beschädigt. Wir brauchen in erster Linie wirkungsvolle Maßnahmen, nicht nur harte Maßnahmen, wie von Frau Merkel zuletzt angekündigt. Ich hoffe, dass die Bundespolitik diesen heutigen Beschluss zu FFP2-Masken aus Bayern zur Kenntnis nimmt.“

 

Bericht: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Bild: Symbolbild

Tags: AiwangerBayernMaskenpflicht
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