Bericht und Bild: Hauptzollamt Regensburg
Lkr. Schwandorf. Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden konnte ein Fall von Scheinselbstständigkeit aufgedeckt werden.
Ein im Landkreis Schwandorf ansässiger Unternehmer beauftragte über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren einen Subunternehmer mit der Durchführung von Nachunternehmerverträgen.
De facto war der Subunternehmer jedoch ein angestellter Arbeitnehmer des Firmeninhabers, da er ausschließlich für ihn tätig war, keine eigene Betriebstätte besaß und auch voll in den Betriebsablauf eingegliedert war. Somit lag eine sogenannte „Scheinselbstständigkeit“ vor.
Durch diese Handlungsweise sparte sich der Geschäftsmann in insgesamt 42 Fällen Sozialversicherungsabgaben in Höhe von ca. 46.000 Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 40,00 €.