Bericht der Polizei Furth im Wald / Bild: Symbolbild
Furth im Wald. Am Mittwochnachmittag führten Beamte der Grenzpolizeigruppe der Polizei Furth im Wald mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei eine stationäre Kontrolle am ehemaligen Grenzübergang Schafberg durch. Bei der Vielzahl von Personen- und Fahrzeugkontrollen stellen die Beamten mehrere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten fest.
Zunächst kontrollierten die Beamten einen Pkw bei der Ausreise, welcher mit zwei Personen besetzt war. Bei der Überprüfung der beiden Frauen stellten die Beamten bei einer einen Haftbefehl fest. Die Dame konnte einen längeren Gefängnisaufenthalt vermeiden, da sie einen vierstelligen Geldbetrag begleichen konnte. Bei einer weiteren Kontrolle eines Pkws mit tschechischer Zulassung fanden die Beamten bei einem der Mitfahrer eine geringe Marihuana, sowie einen verbotenen Silvesterkracher.
Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen setzte der Mann seine Fahrt weiter fort. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelrecht, sowie eines Verstoßes nach dem Sprengstoffrecht.
Kurze Zeit später kontrollierten die Beamten einen Pkw, welcher mit zwei syrischen Staatsangehörigen besetzt war. Bei dieser Kontrolle stellten die versierten Beamten eine Vielzahl an Straftaten, sowie Ordnungswidrigkeiten fest. Beim Fahrzeugführer fanden die Beamten einen Elektroschocker, welcher einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffenrecht darstellt. Dieser wurde sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen des Besitzes wurde eingeleitet.
Da die beiden Personen bei der Einreise keinen gültigen Testnachweis bzw. Impfnachweis mit sich führten, erhalten sie zu dem ein Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Zu guter Letzt führten die beiden Personen keinerlei gültigen Ausweisdokumente, welche sie für den Grenzübertritt benötigten mit sich. Zur weiteren Sachbearbeitung wurden sie an die zuständige Bundespolizei übergeben.
Bei einer Kontrolle eines tschechischen Staatsangehörigen wurde festgestellt, dass dieser von einer Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird über den aktuellen Aufenthaltsorts des Mannes informiert.