Verkehrssünder, Dieb, Schwarzfahrer und Schleuser. Alle vier wurden am vergangenen Wochenende (1. -3. Dezember) bei Grenzkontrollen durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus festgenommen. Gegen sie lagen Haftbefehle vor.
Ein 20-jähriger Ukrainer verhielt sich am Freitagabend vorbildlich und benutzte für seine Reise nach Paris einen Fernreisebus, denn einen Führerschein dürfte der 20-Jährige noch nicht besitzen. Er wurde im Juni 2023 durch das Amtsgericht Cham wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Da er diese Strafe bis dato ignorierte hatte, setzte ihn die Staatsanwaltschaft Regensburg auf ihre Fahndungsliste. Die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen konnte er jedoch abwenden, indem er den Beamten einen Teilbetrag in Höhe von 600 Euro auf den Tisch legte. Für die restlichen Justizschulden des Verkehrssünders sprang ein Bekannter ein, der die Restschulden seines Freundes bei der Bundespolizei in Zwiesel bezahlte. Für den Ukrainer hieß es somit, zurück in den Bus und weiter nach Paris.
Auch ein 30-jähriger Rumäne musste am Samstagnachmittag tief in die Tasche greifen. Eine Streife der Bundespolizei kontrolliere ihn im Stadtgebiet Waidhaus. Dabei stellten sie ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Grund hierfür waren die nicht bezahlten Justizschulden und Verfahrenskosten aus einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgarts wegen Diebstahls. Der Rumäne zeigte sich einsichtig und zog es vor seine Schulden in Höhe von 2.500 Euro zu begleichen anstatt die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen anzutreten.
Eine weitere Fahndungsnotierung kann nun die Staatsanwaltschaft Ulm abhaken. Der gesuchte 22-jährige Ungare nahm die Zahlungsaufforderung des Amtsgerichts Ulm wegen Erschleichens von Leistungen auf die leichte Schulter und erhielt als Quittung einen ihm gewidmeten Haftbefehl in Höhe von 200 Euro. Indem er seinen Geldbeutel zückte und die Justizschulden beglichen hatte, konnte er ohne die Verbüßung der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen, weiterreisen.
Doch die nächste Festnahme ließ nicht lange auf sich warten. Dieses Mal blinkte ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Weiden auf dem Fahndungsdisplay der Grenzbeamten auf. Bisherige Ermittlungen gegen den 28-jährige Serben erhärteten den dringenden Tatverdacht über die Einschleusung von Ausländern. Er soll bereits im Dezember 2021 zwei indische und zwei pakistanische Staatsangehörigen auf der Ladefläche seines Lkws nach Deutschland geschleust haben.
Für die dreitägige Fahrt von Serbien nach Deutschland bezahlten die Migranten dem Lenker des Lkws erhebliche Geldbeträge. Beamte der Bundespolizei nahmen den 28-Jährigen nun bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus fest. Er wird im Laufe des Tages beim Amtsgericht Weiden vorgeführt.
Bericht der Polizei Waidhaus