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Schutz vor Geflügelpest konsequent einhalten!

Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis Landshut

Rund um den befallenen Betrieb wurde eine Überwachungszone festgelegt, die sich auch auf Teile des Landkreises Regensburg erstreckt

25. Februar 2023
in Lokales

 

Bericht: Landratsamt Regensburg

Nach einem bestätigten Geflügelpest-Ausbruch in Rottenburg an der Laaber (Landkreis Landshut) wird rund um den befallenen Betrieb eine Überwachungszone festgelegt, die sich auch auf Teile des Landkreises Regensburg erstreckt. Die Überwachungszone umfasst im Gemeindebereich Schierling die Ortsteile Wahlsdorf, Birnbach und Oberbirnbach bei Herrngiersdorf. Einer Anordnung des Landratsamtes Regensburg zufolge gilt dort ab 25. Februar, 0 Uhr, eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Aktuell betroffen sind wenige Hobbygeflügelhalter mit jeweils unter 20 Tieren.

Allgemeinverfügung auf der Webseite

Die Halter in der Überwachungszone sind verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Landkreisbehörde finden Sie auf www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/gesundheit-verbraucherschutz/veterinaerwesen-lebensmittelhygiene/.

Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen

Neben der Aufstallungspflicht müssen folgende Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen innerhalb der Überwachungszone eingehalten werden: Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein- noch herausgebracht werden. Unter anderem müssen Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden. Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten ist vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu sowie auf Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge. Halter von kleineren Geflügelbeständen bis einschließlich 100 Stück Geflügel sind verpflichtet, ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen.

Meldepflicht auch für private Geflügelhalter

Auch für private Halter von Hühnern, Gänsen oder Enten besteht eine Meldepflicht. Kontakt: veterinaeramt@lra-regensburg.de oder telefonisch unter 0941 4009-520.

Das Landratsamt möchte noch einmal daran erinnern, dass bereits seit November 2022 (Allgemeinverfügung vom 25.11.2022) landkreisweit ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gilt. Zudem gilt seitdem im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (Gartenvögel sind hier nicht gemeint). Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendetes Wassergeflügel (wie etwa Wildenten, Wildgänse und Schwäne) sowie größere Wildvögel (etwa Möwen und Reiher) dem Veterinäramt zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auch auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de ) unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar.

Tags: GeflügelpestLandratsamtRegensburg
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