Regensburg. Bayernweit sind bislang vier Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt worden (Landkreise Starnberg, Passau, Landsberg am Lech und Haßberge) und mittlerweile wurde auch ein einzelner Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth amtlich bestätigt.
Aus diesem Grund werden auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände angeordnet, durch deren konsequente Einhaltung der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden und so eine Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände verhindert werden soll.
Sicherheitsmaßnahmen für Regensburg
Für das Stadtgebiet Regensburg bedeutet dies unter anderem, dass Geflügelstallungen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden müssen, Schutzkleidung getragen werden muss und strikte Reinigungs-, Desinfektions- sowie weitere Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen. Außerdem wird für bestimmte Wildvögel ein allgemeines Fütterungsverbot im ganzen Stadtgebiet erlassen.
Die erlassene Allgemeinverfügung, in der alle angeordneten Maßnahmen nachgelesen werden können, kann unter https://www.regensburg.de/leben/gesundheit/tierseuchenbekaempfung eingesehen werden.
Eine Pflicht zur Aufstallung des Geflügels gilt derzeit für das Stadtgebiet ausdrücklich nicht.
Bei einer weiteren Verschärfung der Seuchenlage ist eine derartige Anordnung aber durchaus möglich. Aus diesem Grund bittet das Umweltamt der Stadt Regensburg die Geflügelhalter im Stadtgebiet bereits frühzeitig Überlegungen und Vorbereitungen für den Fall anzustellen, dass die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden muss.
Das aktuelle, für Vögel hochpathogene (stark krankmachende) Vogelgrippevirus (aviäres Influenza A Virus des Subtyps H5N8) ist nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht von Vogel zu Mensch übertragbar. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) findet, sollte dennoch unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes (0941/507-3319; veterinaeramt.stadtregensburg@regensburg.de) informieren.
Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.
Weitere Informationen sind auf u.a. der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/) zu finden. Außerdem steht die Veterinärabteilung des Umweltamtes für Fragen zur Verfügung.
Kontakt
Umweltamt der Stadt Regensburg
Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Telefon: 0941/507-3319
E-Mail: veterinaeramt.stadtregensburg@regensburg.de
Fax: 0941/507-4319