Graffiti

Entdeckung und Umfang der Tat


Das Ausmaß der Sachbeschädigung


Wirtschaftlicher Schaden


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Bundespolizei Regensburg ermittelt


Info

Graffiti ist kein Kavaliersdelikt. Nach § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich um eine Sachbeschädigung, wenn die Oberfläche einer Sache beschädigt, verändert oder zerstört wird. Die Beseitigung ist oft teuer und zeitaufwendig.