(Bericht: Hauptzollamt Regensburg) – Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg konnte einem Busunternehmer aus dem Landkreis Cham nachgewiesen werden, dass dieser über einen Zeitraum von fünf Jahren, in insgesamt 207 Fällen, seiner Verpflichtung nicht nachkam, für mehrere, bei ihm beschäftigte Busfahrer, die monatlich anfallenden Sozialabgaben abzuführen.

Die den Fahrern zustehenden Löhne für Einsätze an Wochenenden und Feiertagen im Rahmen von Linien- und Gelegenheitsverkehren wurden durch den Unternehmer schwarz ausgezahlt.


Für die Berechnung der Kranken-. Renten-. Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge wurden daher den Sozialversicherungsträgern fehlerhafte Beträge übermittelt. Der durch dieses Verhalten entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf circa 49.000 Euro.

Das zuständige Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer zu einer Geldstrafe in Höhe von 250 Tagessätzen zu je 55,00 EUR.