Am Dienstagnachmittag beobachtete ein Passant wie die beiden Insassen eines Pkw das Fahrzeug verließen und einen Hund alleine darin zurückließen.
Als sie nach nur 5 Minuten, aber bei über 30 Grad Außentemperatur wieder zum Pkw zurückkamen, sprach der Passant die beiden Verantwortlichen darauf an. Die beiden Hundebesitzer zeigten sich jedoch uneinsichtig. Aus diesem Grund erstattete er bei der Polizei Anzeige nach dem Tierschutzgesetz.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass sich die Temperaturen in einem Pkw oder anderen Fahrzeug bei den aktuell heißen Temperaturen in kürzester Zeit weit über 30 Grad steigern können, auch wenn die Fenster leicht geöffnet sind.
Dies bedeutet nicht nur eine enorme Gesundheitsbelastung für ein zurückgelassenes Tier, sondern kann auch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz darstellen.
Bericht der Polizei Schwandorf