Polizei Eschenbach klärt Sachverhalt nach Vorfall schnell auf. Keine konkrete Gefährdung, Gerüchte über Entführung dementiert.
Kinder reagieren richtig und verständigen Polizei
Am Freitag, den 24. April, ereignete sich im Stadtgebiet von Grafenwöhr (Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab) ein Vorfall, bei dem zwei Kinder kurzzeitig von einem unbekannten Mann verfolgt wurden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizeiinspektion Eschenbach i.d.OPf. besteht jedoch keine konkrete Gefahr für die Bevölkerung.
Die beiden Kinder wurden nach bisherigen Erkenntnissen von dem Mann im Stadtgebiet wahrgenommen und anschließend eine kurze Zeit verfolgt. Sie reagierten umsichtig, indem sie sich sofort aus der Situation entfernten und ihr Umfeld informierten. Daraufhin wurde die Polizei verständigt.
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Schnelle Identifizierung der Person
Die eingesetzten Polizeikräfte konnten die betreffende männliche Person zeitnah identifizieren. Bei dem Mann handelt es sich um einen Erwachsenen mit geistiger Beeinträchtigung. Der aktuelle Erkenntnisstand deutet darauf hin, dass die Person in bestimmten Situationen ein kindlich geprägtes Verhalten zeigt. Diese Umstände wurden im Rahmen einer polizeilichen Gefährderansprache sowie eines Gesprächs mit dem zuständigen Betreuer bestätigt. Die Polizeiinspektion Eschenbach i.d.OPf. steht bezüglich des Vorfalls, insbesondere zur rechtlichen Bewertung, in engem Austausch mit der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf.
Keine Entführung – Polizei warnt vor Spekulationen
In diesem Zusammenhang weist die Polizei eindringlich darauf hin, dass Gerüchte über eine angebliche Entführung, die in sozialen Netzwerken kursieren, nicht den tatsächlichen Geschehensablauf widerspiegeln. Solche Meldungen entsprechen nicht der Wahrheit und führen zu unnötiger Verunsicherung in der Bevölkerung. Die Polizei bittet darum, von Spekulationen oder der Verbreitung unbestätigter Informationen abzusehen, da diese die Ermittlungen erschweren können. Bürger werden gebeten, sich ausschließlich an offiziellen Mitteilungen der Polizei zu orientieren.
Empfehlungen zur Sensibilisierung von Kindern
Unabhängig von diesem konkreten Vorfall empfiehlt die Polizei, Kinder altersgerecht über Verhaltensregeln im Umgang mit fremden Personen zu informieren. Dazu gehört insbesondere, nicht zu Unbekannten ins Auto zu steigen, keine Geschenke oder Süßigkeiten von Fremden anzunehmen und in ungewohnten oder bedrohlichen Situationen sofort vertraute Erwachsene oder die Polizei zu informieren. Eltern werden gebeten, diese Themen präventiv mit ihren Kindern zu besprechen und sie entsprechend zu sensibilisieren.
Info
Die Gefährderansprache ist eine polizeiliche Maßnahme, bei der eine Person, von der die Polizei annimmt, dass sie in Zukunft Straftaten begehen könnte (ein sogenannter „Gefährder“), gezielt angesprochen wird. Ziel ist es, die Person über die Rechtslage aufzuklären und sie vor den Konsequenzen ihres potenziellen Handelns zu warnen.