Regensburg (R/L). Seit gestern ist über die Internetseite www.impfzentren.bayern eine bayernweite Registrierung für die Corona-Schutzimpfung möglich. Aktuell werden fälschlicherweise alle Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger unserem Impfzentrum in Schierling zugewiesen. Eine Registrierung für das Impfzentrum am Landratsamt ist aktuell somit nicht möglich.
Dies ist aus Sicht des Landkreises sehr bedauerlich. Eine sofortige Nachfrage beim Bayerischen Gesundheitsministerium ergab, dass eine schnelle Änderung der Software leider nicht möglich ist. Der Landkreis Regensburg und die BRK-Koordinierungsstelle sind bemüht, diese Schwierigkeiten zu beheben und eine sinnvollere Aufteilung auf beide Impfzentren sicherzustellen.
Bis auf Weiteres wird die Terminvergabe für die beiden Impfzentren im Landkreis Regensburg über die Landkreis-Homepage erfolgen. Ab 15.01. (08:30 Uhr) wird – wie bereits kommuniziert – diese Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl an Terminen freigeschaltet, die durch eine Bestätigung der Koordinierungsstelle verbindlich wird.
Über diesen Weg wird gewährleistet, dass zum gebuchten Termin auch der benötigte Impfstoff und personelle Kapazitäten verfügbar sind, um die Impfung auch tatsächlich durchzuführen zu können. Personen der höchsten Priorisierung (unter anderem Ü80) ist aktuell anzuraten, ab Freischaltung (am 15.01.2021, 8.30 Uhr) und im Rahmen der derzeit leider noch begrenzten Kapazitäten einen Termin über die Landkreis-Homepage zu buchen, beziehungsweise (wenn jemand keine Möglichkeit der Online-Anmeldung hat) telefonisch unter 0941 / 4009 – 444 zu vereinbaren.
Die seit gestern über www.impfzentren.bayern mögliche bayernweite Registrierung für einen späteren Impftermin wird mit dem Terminmanagement der Impfzentren des Landkreises kompatibel sein. Wer sich also jetzt auf dem bayernweiten Portal registrieren lässt, bekommt keinen schnelleren Impftermin; sondern die BRK-Koordinierungsstelle erhält einen Zugriff auf diese Daten und wird diese Anmeldungen Zug um Zug nach Priorisierung in Termine umwandeln und bestätigen. Mögliche Doppelanmeldungen würden also erkannt und angepasst.
Die Registrierung unter www.impfzentren.bayern führt noch nicht zu einer Terminanmeldung. Sie dient vielmehr zunächst der Feststellung der Personendaten, um anhand der Priorisierung eine korrekte Zuordnung zu einer Gruppe zu gewährleisten.
Grundsätzlich gilt somit:
Bei Terminvereinbarungen immer die Landkreis-Homepage aufsuchen. Dort wird der jeweils aktuelle Weg zum Termin verlinkt.
Hintergrund:
Die Online-Terminvereinbarung ab 15.01. ist ein Vorab-Zusatzangebot des Landkreises. Wie in der Pressemitteilung vom 10.01. bereits ausgeführt und wie es auch in die Landkreis-Homepage eingestellt wurde, hier nochmals die Information für dieses Zusatzangebot:
Ab 15.01. kann für Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger voraussichtlich wieder eine begrenzte Anzahl an Online-Terminen angeboten werden. Die Online-Terminvereinbarung auf der Homepage des Landkreises Regensburg wird am 15.01., 8.30 Uhr, freigeschaltet. Wer keine Möglichkeit hat, sich online anzumelden, kann ebenfalls ab 15.01., 8.30 Uhr, in der BRK-Koordinierungsstelle unter der 0941 4009 444 anrufen. Um lange Wartezeiten bei einer telefonischen Anmeldung in der Koordinierungsstelle zu vermeiden, wird darum gebeten, dass nur diejenige diesen Service nutzen, die tatsächlich keine Möglichkeit haben, sich online zu registrieren. Die online und telefonisch vereinbarten Impftermine am Impfzentrum Landratsamt werden voraussichtlich am 20. / 21. / 25. / 26. / 27. / 28. / 29. Januar stattfinden, und zwar jeweils durchgehend von 8 bis 16.30 Uhr. Die BRK-Koordinierungsstelle möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass die letzten Termine innerhalb kurzer Zeit ausgebucht waren. Dies kann auch am 15.01. wieder der Fall sein, nachdem die Anzahl der Termine abhängig ist von den Impfstoff-Lieferungen. Dennoch soll der Personengruppe der mobilen über 80jährigen Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger diese Zusatz-Möglichkeit angeboten werden. Aufgrund der derzeit noch begrenzten Impfstoff-Verfügbarkeit wird um Verständnis gebeten, dass zuerst die über 2.000 Bewohnerinnen und Bewohner in den Heimen versorgt werden müssen.
Bericht und Bild: Landratsamt Regensburg