Bericht des Landratsamtes Neumarkt und Regensburg / Bild: Symbolbild
Lkr. Neumarkt. Die neueste Risikoeinschätzung des Landesuntersuchungsamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stuft das Risiko einer direkten oder indirekten HPAIV-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern nur noch als mäßig bis gering ein, sofern die vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden. Deshalb wird die allgemeine Aufstallpflicht ab morgen aufgehoben.
Dagegen gilt das bestehende Verbot von Ausstellungen, Märkten und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel und andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, weiterhin im gesamten Landkreis Neumarkt.
Ebenso verhält es sich mit dem Fütterungsverbot für Wildvögel (Gartenvögel sind hier nicht gemeint) und den Verpflichtungen auch der kleinen Geflügelhaltungen, erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen wie die größeren Betriebe einzuhalten.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern, ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar.
Regensburg (RL). Gute Nachricht für Geflügelhalter: ihre Tiere dürfen wieder ins Freie. Auch Ausstellungen und Märkte sind wieder erlaubt. Eine Ausnahme bildet allerdings das Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern um die Nittenauer Betriebe, die von Geflügelpest-Fällen betroffen waren. Hier gelten immer noch strenge Regelungen. Ebenfalls weiterhin in Kraft sind die landkreisweiten Biosicherheitsmaßnahmen, die Anfang Februar auch für die kleineren Betriebe verhängt worden sind.
Zwischenzeitlich ist die Zahl der infizierten Wildvögel bayernweit rückläufig, auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine neuen Fälle nachgewiesen. Eine weitere extreme Ausbreitung der Geflügelpest ist somit aktuell nicht mehr zu befürchten, so die Einschätzung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Der Landkreis Regensburg hebt daher mit Wirkung zum 30. April 2021 die seit 4. März 2021 geltende Stallpflicht für Geflügel auf. Auch Märkte und Ausstellungen dürfen wieder abgehalten werden.
Sonderregelungen gelten vorerst noch im Beobachtungsgebiet um Nittenau. Neben der weiter geltenden Stallpflicht dürfen dort gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein, noch heraus gebracht werden. Auch Futtermittel dürfen nicht heraustransportiert werden – Durchgangsverkehr ist hier ausgenommen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung sowie die noch geltenden Bestimmungen im Beobachtungsgebiet und für Halter von kleineren Geflügel-Beständen bis einschließlich 100 Stück sind auf der Webseite des Landkreises, Bürgerservice, Veterinärwesen, einsehbar.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter finden Sie auch auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Geflügelpest.
Amberg-Sulzbach. Laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Zahl der festgestellten Fälle von Geflügelpest (HPAI) in Bayern seit Anfang April deutlich ab. Seit circa zwei Wochen wurde in ganz Bayern keine Infektion bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen.
„Nachdem die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und die Außentemperaturen ebenso wie die Sonneneinstrahlung deutlich zunehmen, wodurch es zu einer schnellen Inaktivierung des Erregers kommt, hat sich die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel entsprechend verringert“, bewertet Dr. Werner Pilz, der Leiter des Veterinäramts Amberg, die Situation.
Die Anfang März angeordnete Stallpflicht für Geflügel wird deshalb für den Bereich der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach mit sofortiger Wirkung aufgehoben, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.
Das Veterinäramt Amberg folgt damit der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Dieses sieht eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest aktuell als nicht mehr erforderlich.
Amberg. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stuft die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel in der aktuellen Risikobewertung als gering ein. Gründe hierfür sind, dass die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und die Außentemperaturen ebenso wie die Sonneneinstrahlung deutlich zunehmen, wodurch der Erreger der Geflügelpest (HPAIV) schneller inaktiv wird. Daher wird die von der Stadt Amberg angeordnete Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.
Da allerdings in den letzten Wochen aus Polen und Tschechien noch eine Reihe von HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln bekannt wurden, muss grundsätzlich nach wie vor mit dem Vorkommen der Aviären Influenza bei Wildvögeln auch in Bayern gerechnet werden. Daher sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten.
Diese Schutzvorkehrungen betreffen die Sicherung der Ställe, die eingesetzte Schutzkleidung, Gerätschaften und Fahrzeuge und weitere Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb. Zudem bleibt ein allgemeines Verbot von Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, und ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel in Kraft.
Die Maßnahmen wurden in einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 3 vom 2. Februar 2021 (www.amberg.de/amtsblatt) bekanntgegeben.