Bericht des Landratsamtes Neustadt/Wn. / Bild: Archivbild
Lkr. NEW. Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab vergibt für die beiden vergangenen Jahre 2020 und 2021 wieder einen Umweltpreis. Die Vergabe kann an einen, im Höchstfall an drei Preisträger erfolgen. Der Umweltpreis wird in Form einer Urkunde verliehen und ist mit insgesamt maximal 3.000,–€ dotiert.
Nach den Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises kommen als Preisträger Personen oder Personengruppen in Frage (also Einzelpersonen genauso wie Vereine, Gruppen und sonstige Organisationen), die sich in den Jahren 2020 und 2021 besondere Verdienste um die Natur und Umwelt erworben haben. Mit dem Umweltpreis soll beispielhaftes Handeln auf dem Gebiet des Natur– und Umweltschutzes im Bereich des
Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab ausgezeichnet werden.
Einem Preisträger soll innerhalb von 10 Jahren für die gleiche Leistung nur einmal der Umweltpreis verliehen werden. Das Vorschlagsrecht steht jeder natürlichen Person, jeder juristischen Person sowie jeder Personengruppe zu. Der Vorschlag ist schriftlich oder per E–Mail einzureichen und muss begründet werden, z.B. durch Fotos, Zeitungsberichte u.ä. Der Umfang des Vorschlages soll incl. der Anlagen 5 Seiten nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.neustadt.de/beratung–service/umwelt–und–natur/umweltpreis/
Vorschläge können bis spätestens 31.05.2022 beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Sachgebiet 35, Postfach 1260, 92657 Neustadt a.d.Waldnaab oder per E–Mail unter Abfallwirtschaft@neustadt.de eingereicht werden.
Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können bei der Vergabe leider nicht berücksichtigt werden.