Regensburg. „Wir wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler so lange wie möglich in den Schulen unterrichtet werden können“, betont Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Doch die steigenden Zahlen der Neuinfektionen bereiten der Oberbürgermeisterin Sorgen: „Da wir mit einem Mund-Nasen-Schutz die Verbreitung des Virus reduzieren können, müssen wir alle solidarisch handeln und eine Maske tragen.“
Die Maskenpflicht am Platz gilt somit auch weiterhin für Grundschülerinnen und Grundschüler. Nach der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV, § 18) des Freistaates Bayern können nur in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Maskenpflicht am Platz zugelassen werden.
Nach eingehender Prüfung unter Beteiligung der zuständigen Stellen gibt es für die Stadt Regensburg keine Gründe, nach den Herbstferien von der nach der 8. BayIfSMV grundsätzlich bestehenden Maskenpflicht im Unterricht abzuweichen. „Wir hoffen, dass diese Maßnahmen greifen und der Anstieg der Infektionen gebremst werden kann“, so Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer.
Gemeinsam mit Dr. Hermann Hage, Referent für Bildung, und Dr. Walter Boeckh, Regional- und Rechtsreferent, dem Staatlichen Gesundheitsamt und dem Staatlichen Schulamt Regensburg wird die Oberbürgermeisterin die Situation für Regensburg regelmäßig überprüfen und je nach Infektions- und Rechtslage die Maßnahmen neu bewerten.
Bericht der Stadt Regensburg
Bild: Symbolbild