Mintraching: Eine gut gemeinte Tat führt zum Tod. Die Polizei ermittelt nun wegen Jagdwilderei.
Fund im Gras
Am Mittwoch, den 29. April 2026, ereignete sich in Mintraching ein tragischer Vorfall. Gegen 20:00 Uhr setzte eine 52-jährige Anwohnerin einen Notruf ab. Sie meldete ein „fiependes“ Rehkitz, welches sie im Gras entdeckt hatte. Die Frau gab an, das Tier in Sicherheit bringen zu wollen.
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Unbedachte Mitnahme
Ein verständigter Jagdpächter klärte die Situation auf. Es stellte sich heraus, dass die Frau das etwa eine Woche alte, unverletzte Rehkitz bereits an sich genommen und in ihre Wohnung transportiert hatte. Der Jagdpächter reagierte sofort und wies sie an, das Tier umgehend an den Fundort zurückzubringen.
Tragische Folgen
Eine spätere Überprüfung ergab jedoch, dass das Rehkitz verstorben war. Es wird davon ausgegangen, dass das Muttertier das Kitz aufgrund des menschlichen Fremdgeruchs nicht mehr angenommen hatte. Infolgedessen wurde es nicht mehr versorgt und verendete. Die Polizeiinspektion Neutraubling hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen Jagdwilderei gegen die 52-Jährige eingeleitet.
Wichtiger Präventionshinweis
Aus diesem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Rehkitze während der Setzzeit (in der Regel April bis Juli) oft reglos im hohen Gras liegen, um sich vor Fressfeinden zu schützen. Dies ist ein natürliches Verhalten. Im Zweifelsfall sollten Passanten Fachstellen wie Jäger oder den Notruf informieren, anstatt selbst einzugreifen. Bitte halten Sie Abstand, verlassen Sie die nähere Umgebung zügig. Das Tier darf keinesfalls berührt werden, da es sonst von der Mutter verstoßen wird.
Info
Rehkitze werden ohne Eigengeruch geboren. Wenn ein Mensch sie berührt, nimmt die Geis (das Muttertier) diesen Geruch wahr und stößt ihr Kitz ab. Das Kitz verhungert dann. Die unbefugte Mitnahme von Wildtieren kann als Wilderei (§ 292 StGB) geahndet werden.