Pkw flüchtet mit über 100 km/h durch Großaign; Führerschein und Fahrzeug beschlagnahmt.
Kontrolle am Grenzübergang
Am Mittwochabend gegen 22:00 Uhr befanden sich Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald am Grenzübergang Eschlkam zur Überwachung des Einreiseverkehrs. Ein hochmotorisierter BMW, besetzt mit zwei Personen, passierte das Dienstfahrzeug der Fahnder. Unmittelbar nach der Passage beschleunigte das Fahrzeug stark.
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Flucht mit hoher Geschwindigkeit
Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und gaben dem 20-jährigen Fahrer Anhaltesignale. Dieser missachtete die Signale und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit, um sich der Verkehrskontrolle zu entziehen. Bei der Durchfahrt der Ortschaft Großaign erreichte der BMW Geschwindigkeiten von weit über 100 km/h, was dazu führte, dass die Beamten kurzzeitig den Sichtkontakt verloren.
Anhaltung und Feststellungen
Eine zweite Polizeistreife konnte den flüchtigen BMW schließlich im Bereich Kleinaign stoppen. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass am Fahrzeug technische Veränderungen zur Leistungssteigerung vorgenommen worden waren. Diese Manipulationen waren mutmaßlich der Grund für den Fluchtversuch des Fahrers aus dem Gemeindebereich Wolnzach.
Rechtliche Konsequenzen
Die Staatsanwaltschaft Regensburg wurde umgehend über den Vorfall informiert. Sie stufte das Fahrverhalten des 20-Jährigen rechtlich als Straftat eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden sowohl der Führerschein des Rasers als auch sein Pkw als Tatmittel beschlagnahmt. Eine technische Prüforganisation wird in den kommenden Tagen ein Gutachten für das Fahrzeug erstellen.
Info
Gemäß § 315d des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) sind verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht nur die Organisation und Teilnahme an nicht genehmigten Rennen. Auch wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, macht sich strafbar (das sogenannte „Alleinrennen“ zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeit). Neben Freiheits- oder Geldstrafen drohen oft die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Fahrzeugs.