Bericht des Landratsamtes Schwandorf / Bild: Symbolbild
Lkr. Schwandorf. Zwei Fälle der Geflügelpest im März im Gebiet der Stadt Nittenau hatten dazu geführt, dass im Rahmen von Allgemeinverfügungen verschiedene Maßnahmen verfügt wurden, die zum Teil das gesamte Landkreisgebiet betroffen haben.
Nachdem die beiden Sperrgebiete bereits am 23. April aufgehoben wurden, hat das Landratsamt aufgrund einer aktuellen Bewertung des örtlichen Seuchengeschehens heute auch die beiden Beobachtungsgebiete, die allgemeine Stallpflicht im Landkreis, das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Geflügelschauen und das allgemeine Fütterungsverbot für bestimmte Wildvogelarten aufgehoben. Die Aufhebungen sind in unserem heutigen Amtsblatt veröffentlicht und treten mit Beginn des morgigen Tages in Kraft. Damit sind die meisten Schutzmaßregeln vom Tisch.
Weiterhin bestehen bleiben diejenigen Anordnungen, die bereits am 1. Februar vor dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis als verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel verfügt wurden. Es handelt sich dabei um die Vorgabe, dass Halter bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel im Landkreis Schwandorf sicherzustellen haben, dass
- a) die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen,
- b) Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
- c) nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden,
- d) betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden,
- e) Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall oder im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden,
- f) eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden,
- g) der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert wird oder werden und
- h) eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Auch in Regenstauf und Bernhardswald keine Stallpflicht mehr
Regensburg (RL). Weitere Entwarnung bei der Geflügelpest: Nun ist auch im Beobachtungsgebiet rund um Nittenau (Landkreis Schwandorf) die Stallpflicht aufgehoben. Somit gelten im Landkreis Regensburg nur noch die zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen, die Anfang Februar auch für die kleineren Betriebe verhängt wurden. Alle anderen Einschränkungen fallen landkreisweit ab Dienstag, 4. Mai 2021, weg.
Bereits am vergangenen Freitag durften die meisten Geflügel-Halter ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Eine Ausnahme bildete allerdings das Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern um die Nittenauer Betriebe, in denen Geflügelpest-Fälle aufgetreten sind. Betroffen hiervon waren die Gemeinden Regenstauf und Bernhardswald. Dort galten immer noch strenge Regelungen, die jetzt ebenfalls entfallen, nachdem die Geflügelpest in den Ausbruchsbetrieben erloschen ist.
Die aktuelle Allgemeinverfügung sowie die noch geltenden Bestimmungen für Halter von kleineren Geflügel-Beständen bis einschließlich 1 000 Stück sind auf der Webseite des Landkreises, Bürgerservice, Veterinärwesen, einsehbar.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter finden Sie auch auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Geflügelpest.