„Steuern und Gemeinnützigkeit im Verein – auf vielfachen Wunsch endlich mal mit richtig viel Zeit“: Anmeldungen noch möglich – Am Freitag, 17. November, findet von 16.30 bis 20 Uhr als Präsenzveranstaltung im Landratsamt der nächste Vereinsschul-Abend zum Thema „Gemeinnützigkeit und Steuern im Verein“ statt. Mit viel Zeit widmet sich die Vereinsschule wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Steuerpflicht von Vereinen:

Mit welchen Themen und Fragestellungen müssen sich gemeinnützige Vereine im Hinblick auf ihre steuerrechtliche Behandlung beschäftigen? Welche grundsätzlichen Regelungen müssen sie beachten? Was ist bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen wichtig? Wer hilft gegebenenfalls beim Ausfüllen der Steuererklärungen? Helmut Stiegler, zehn Jahre im Finanzamt Regensburg für das Thema Vereinsbesteuerung zuständig, gibt Auskunft und steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Für die Veranstaltung kann man sich noch anmelden (erforderlich!) unter www.freiwilligenagentur-regensburger-land.de oder telefonisch unter 0941 4009-638 oder auch per E-Mail an: freiwilligenagentur@lra-regensburg.de.

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit – Schenken auch Sie regional – Ehe man sich versieht, steht Weihnachten vor der Tür – und damit verbunden die Frage nach Geschenken. Wer die heimische Wirtschaft fördern möchte, umweltbewusst denkt und hochwertige Lebensmittel bevorzugt, ist bei den Produkten der Regionalmarketing im Landkreis Regensburg mbH, kurz RLR GmbH, genau richtig. Auf Bestellung – online, per E-Mail oder telefonisch – bekommt man bei der RLR verschiedene Präsente, die sich unterm Weihnachtsbaum oder als Zutat fürs Festmenü wunderbar machen. Landrätin Tanja Schweiger: „Da ich selbst großen Wert auf gutes und regionales Essen lege, kann ich eine kulinarische Entdeckungsreise durch das RLR-Sortiment nur empfehlen.“

Regionale Schmankerl unterm Weihnachtsbaum

Seit 2004 verkauft die RLR GmbH Schmankerl regionaler Hersteller in mehr als 100 Supermärkten und Getränkeläden. Das RLR-Sortiment reicht von Fruchtaufstrichen fürs Frühstück, Kürbiskernen zum Naschen, über Rapsöl zum Verfeinern und Senfe zum Abrunden von Brotzeiten bis hin zu Nudeln für das perfekte Weihnachtsmenü. Im Angebot gibt es auch Getränke wie Weine, Punsch, Säfte und heimische Biere. Auf www.nimms-regional.de bekommen Sie einen Überblick über die kulinarische, regionale Vielfalt.

Ein Geschenk könnte zum Beispiel sein …

Geschenketasche ab 15 Euro

Geschenkekorb ab 30 Euro

Regensburger Genusstragerl für 14,99 Euro zzgl. 0,64 Euro Pfand

Weinbox ab 16 Euro

Seccobox ab 15 Euro

Bestellung online, per Mail oder telefonisch

Ist die Auswahl getroffen, mit welchen regionalen Produkten der Familie, Freunden, Mitarbeiter/-innen, Kolleg/-innen, oder Geschäftspartner/-innen eine weihnachtliche Freude gemacht werden soll, dann heißt es: Bestellung aufgeben:

Gerne bereitet das RLR-Team die gewünschten Geschenkekörbe und/oder Geschenketaschen mit schmackhaften regionalen Produkten vor. Die Bestellung kann direkt bei der RLR GmbH (Bayernstraße 7, 93128 Regenstauf) oder im Landratsamt Regensburg (Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) abgeholt werden. Aufträge über 300 Euro liefert das RLR-Team frei Haus.

Bequem und einfach regional schenken – die RLR macht’s möglich.

Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Führerschein-Umtauschfrist läuft – Die  – alten (grauen und rosafarbenen) Papierführerscheine und auch ältere Scheckkartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Weil dieser sogenannte Pflichtumtausch sehr viele Menschen betrifft, wird er über mehrere Jahre verteilt. Derzeit sind die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihren Führerschein bis 19. Januar 2024 umzutauschen.

Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes rechtzeitig vor dem 19. Januar 2024 einen entsprechenden Antrag stellen – entweder persönlich (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von  13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr) oder online unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrregensburg/igvfsw. Es muss vorab kein Termin vereinbart werden. Wer aber Wartezeiten vermeiden will, kann unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ einen Termin buchen.

Umtausch ist verpflichtend

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich somit lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto.

Freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich

Führerscheininhaber (Papier- oder Scheckkartenführerscheine), die nach dem Stufenplan jetzt noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga=161092 oder auch unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html

Berichte: Landratsamt Regensburg