Gesuchter Betrüger gefasst und ins Gefängnis gebracht – Fahnder der Bundespolizei haben am Sonntag (7. Mai) auf der B2 einen gesuchten Betrüger verhaftet. Der Mann musste aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Hannover für die Dauer von 140 Tagen ins Gefängnis. Darüber hinaus kommen auf den 41-Jährigen Justizforderungen in Höhe von rund 13.400 Euro zu. Dabei handelt es sich um das Geld, das er in über 80 Betrugsfällen erschwindelt hatte.
Die Bundespolizisten stoppten den Pkw-Fahrer auf Höhe der Ortschaft Klais. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Garmisch-Partenkirchner Beamten heraus, dass der Deutsche von der Justiz in Hannover gesucht wurde: Seit dem Jahr 2020 hätte er wegen Betrugs in zwei Fällen auf richterliche Entscheidung hin eine Geldstrafe von 4.200 Euro zahlen müssen. Dem Haftbefehl zufolge hatte er sich der Strafvollstreckung jedoch bislang entzogen. Auf die Geldstrafe angesprochen, musste er einräumen, momentan nicht über diesen Betrag zu verfügen. Insofern wurde die ersatzweise festgesetzte 140-tägige Freiheitsstrafe fällig.
Die Bundespolizei informierte die Staatsanwaltschaft in Hannover über seine neue vorübergehende Wohnadresse in der Haftanstalt Garmisch-Partenkirchen und über die ermittelten letzten Wohnadressen in Berlin sowie im Landkreis Emsland (Niedersachsen). Offenbar hatte sich der Mann dort unangemeldet aufgehalten, um sich den weitergehenden Vollstreckungsaufträgen der Justiz zu entziehen.
Die einzuziehende fünfstellige Summe setzt sich aus rund 10.000 Euro und etwa 3.400 Euro zusammen, die er in den zurückliegenden Jahren in mehr als 80 Fällen auf betrügerische Weise nachweislich “ergaunert” hatte. Spätestens nach dem Verbüßen seiner mehrmonatigen Haft wird er sich mit dieser “vollstreckbaren Vermögensabschöpfung” auseinanderzusetzen haben.
Bundespolizei stoppt mehrfach gesuchten Mann nach kurzer Verfolgung auf Autobahn – Nach kurzer Verfolgung auf der A93 hat die Bundespolizei Montagnacht (8. Mai) einen Kleintransporter bei Oberaudorf gestoppt. Der Fahrer wurde verhaftet. Ihm dürfte klar gewesen sein, dass er gleich mehrfach gesucht wurde. Er muss für die Dauer von 335 Tagen ins Gefängnis.
Das Fahrzeug mit französischen Kennzeichen sollte zunächst in der Autobahn-Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden angehalten werden. Die Signale der Bundespolizisten missachtete der Fahrzeugführer. Statt der Beschilderung entsprechend herunterzubremsen, fuhr er mit überhöhter Geschwindigkeit knapp an den Kontrollbeamten vorbei. Mithilfe eines Verfolgungsfahrzeugs gelang es der Bundespolizei den Transporter schon nach wenigen Kilometern einzuholen und an der Anschlussstelle Oberaudorf aus dem Verkehr zu ziehen. Der Fahrer gab an, die Anhaltezeichen der Beamten nicht als solche verstanden zu haben. Er wies sich mit einem norwegischen Reisepass und einem deutschen Führerschein aus.
Vier Strafbefehle, sieben Aufenthaltsermittlungen und eine neue Anzeige
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 45-Jährigen vier Strafbefehle vorlagen: Wegen Betrugs hatte er eine im Jahr 2019 vom Amtsgericht Hagen festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro zu zahlen. Wegen eines weiteren Betrugsfalls war ihm 2022 vom Amtsgericht in Erlangen eine Geldstrafe von 6.900 Euro auferlegt worden. Im selben Jahr hatte er abermals wegen Betrugs eine Geldstrafe in Höhe von 2.925 Euro vom Amtsgericht Kitzingen bekommen. Anfang 2023 erließ das Amtsgericht Aschaffenburg einen Strafbefehl über 3.575 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr und entzog dem norwegischen Staatsangehörigen zugleich für die Dauer von neun Monaten die Fahrerlaubnis.
Darüber hinaus sind wegen weitergehender Ermittlungen in sieben anderen Verfahren die Staatsanwaltschaften in Bamberg, Dresden, Grimma, Hanau, Koblenz, Lübeck und Saarbrücken an der Erreichbarkeit des Mannes interessiert. Der Aufenthaltsort des Norwegers steht die nächsten Monate jedenfalls fest. Da er die geforderten Geldstrafen in Höhe von zusammengerechnet 15.200 Euro nicht zahlen konnte, musste er ersatzweise für die Dauer von insgesamt 335 Tagen ins Gefängnis.
Die Rosenheimer Bundespolizei lieferte den Verhafteten in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein. In den kommenden Monaten wird er sich dann auch noch mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auseinandersetzen müssen, da er trotz entzogener Fahrerlaubnis am Steuer des Transporters saß.
Bericht der Bundespolizei