Spende für guten Zweck nach Auftritt bei „Wer wird Millionär?“ – Stefan Schmidbauer spendet 1.600 Euro für karitative Zwecke – Stefan Schmidbauer aus Roding hat mit seinem Auftritt bei der berühmten TV-Quiz-Show „Wer wird Millionär?“ für Schlagzeilen gesorgt.

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Auf dem Ratestuhl bei Günther Jauch hat der gelernte Fachwirt für Wirtschaft, Maskottchen-Animateur und vierfache Familienvater 16.000 Euro gewonnen. Einen Teil der Gewinnsumme hat der 45-Jährige nun einem guten Zweck zur Verfügung gestellt.


Den Menschen aus der Heimat etwas zurückgeben

Am Montag, 17. April, hat der Rodinger bei einem Termin im Landratsamt Cham einen Spendenscheck in Höhe von 800 Euro an die Schirmherrin des Hilfs- und Spendenfonds „Bürger helfen Bürgern“ Andrea Löffler überreicht. Mit weiteren 800 Euro unterstützt der Quiz-Gewinner die Arbeit der Katholischen Kirchenstiftung Pfarrcaritas Roding. „Für mich stand von vornherein fest, dass ich zehn Prozent des Gewinns für einen guten Zweck spenden werde“, berichtet der Rodinger. Das Geld sei für ihn ein Geschenk. „Jetzt möchte ich den Menschen aus meiner Heimat etwas abgeben, die nicht so viel haben.“

Zweiter Kandidat aus dem Landkreis Cham

In der Geschichte der Show gab es vor ihm bisher nur einen Vertreter aus dem Landkreis Cham, der sich vor einem deutschlandweiten TV-Publikum den Fragen von Günther Jauch gestellt hat. Umso mehr freut es ihn, dass er den Landkreis nach außen hin gut repräsentieren konnte. Nachdem er es in der Vorrunde auf den Ratestuhl geschafft hatte, habe sich diese Nachricht in seiner Heimatstadt wie ein Lauffeuer ausgebreitet. Zahlreiche Rodinger fieberten an den Bildschirmen mit und drückten dem 45-Jährigen die Daumen. Über die unzähligen Glückwünsche und positiven Nachrichten nach der Show habe er sich besonders gefreut.

Die Schirmherrin von „Bürger helfen Bürgern“ bedankte sich bei Schmidbauer für die Spende. Damit leiste er einen wichtigen Beitrag für Menschen im Landkreis, die aufgrund von existenziellen Nöten auf fremde Hilfe angewiesen sind.  Sinn dieser gemeinnützigen Aktion ist es, diesen Landkreisbürgern finanziell im Rahmen der anerkannten Gemeinnützigkeit helfen zu können.

Allgemeiner Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine – Der Treffpunkt Ehrenamt am Landratsamt Cham weist darauf hin, dass Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis Cham, die für das Jahr 2023 die Vereinspauschale beantragt haben und erhöhte Energieausgaben haben, ab sofort einen Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses stellen können. Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale werden nun auch unsere Vereine bei den stark gestiegenen Energiepreisen unterstützt, betont Landrat Franz Löffler und dankt der bayerischen Staatsregierung für die Initiative.

Die Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses sowie das Antragsformular ist auf der Homepage des Landratsamtes Cham im Bereich Gesundheit und Soziales, Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege unter Sportpflege, Sportförderprogramme abrufbar (direkter Link: https://www.landkreis-cham.de/gesundheit-soziales/ehrenamt-sportpflege/sportpflege/sportfoerderprogramme-des-freistaates-bayern-und-des-landkreises-cham/).

Die Anträge auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses können bis spätestens 15. Mai 2023 beim Landratsamt Cham, Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet eingegangene Anträge nicht berücksichtigt werden können, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger – Das Landratsamt Cham haben in den vergangenen Wochen und Monaten vermehrt Anfragen hinsichtlich der angekündigten Härtefallregelung erreicht. Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (www.stmas.bayern.de/energiekrise).

Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger wird in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erfolgen. Das Online-Antragsportal wird demnächst freigeschaltet. Für die Anmeldung am Online-Antragsportal wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Für Fragen zur Härtefallhilfe steht eine Hotline der KPMG bereit. Die Hotline erreichen Sie über de-hartefallhilfe@kpmg-law.com und (089) 59976061122.

Berichte: Landratsamt Cham