Freistaat fördert Ausbau der Kreisstraße CHA 34
Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Cham für die Straßenbaumaßnahme an der Kreisstraße CHA 34 zwischen Heinrichskirchen und Pillmersried Fördermittel von 380.000 Euro in Aussicht gestellt. Eine entsprechende Zusage des zuständigen Ministers Christian Bernreiter ist kürzlich eingegangen.
Landrat Franz Löffler freut sich über die Unterstützung: „Bei Gesamtkosten von ca. 715.000 Euro ist das eine spürbare Entlastung für den Kreishaushalt. Der Freistaat Bayern zeigt damit, dass ihm die Verkehrsinfrastruktur in den ländlichen Räumen ein Anliegen ist. Ich danke Herrn Staatsminister Bernreiter und MdL Dr. Gerhard Hopp für den Einsatz und die Unterstützung.“
Die Maßnahme im Einzelnen:
- Baulänge: ca. 930 m; vorgesehen ist eine Fahrbahnbreite zwischen 5,50 m und 6,00 m. Hierzu erfolgt ein seitlicher Anbau mit einer Oberbauverstärkung. Die Zufahrten werden entsprechend angepasst. Zudem wird ein Leerrohrsystem für den Breitbandausbau mitverlegt.
- Gesamtkosten: ca. 715.000 Euro
- Der Bauarbeiten haben am 30.05.2022 begonnen. Die Bauzeit beträgt ca. 3 Monate. Die Maßnahme wird im Wege der Vollsperrung realisiert. Örtliche Umleitungen werden eingerichtet.
Rückbau der Wehranlage „Wutzschleife“ bei Rötz – Umweltverträglichkeit wird geprüft
Für den geplanten Wehrrückbau wird am Landratsamt Cham ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt. Das Wasserwirtschaftsamt Weiden als Antragsteller hat sich in Abstimmung mit dem Landratsamt dazu entschlossen, das Vorhaben in einem förmlichen Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung behandeln zu lassen. Die „Vorprüfung“ der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung erübrigt sich damit. Das Landratsamt als Verfahrensbehörde begrüßt diese Entscheidung, nicht zuletzt wegen der nach wie vor bestehenden Bedenken aus der Bevölkerung.
Das Planfeststellungsverfahren bietet aufgrund der vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung und der damit verbundenen Auslegung der Antragsunterlagen größtmögliche Transparenz und ermöglicht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich aus erster Hand zu informieren und etwaige Bedenken oder Einwände zu der Planung äußern. Nach dem Naturschutzrecht anerkannte Vereinigungen werden ebenfalls am Verfahren beteiligt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung bildet einen unselbständigen Teil des Planfeststellungsverfahrens. Sie dient der gebündelten Bewertung aller Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (z. B. Tiere, Pflanzen, Menschen, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, usw.). Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung fließt in die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens ein.
Über die Sommermonate hinweg werden weitere Erhebungen zu Flora und Fauna im Vorhabensbereich durchgeführt, die die bereits vorliegenden Informationen ergänzen.
Aktuelle Wasserqualität der Badegewässer im Landkreis Cham
Die bakteriologischen Befunde der Badegewässer im Landkreis sind mit Ausnahme des Drachensees nicht zu beanstanden. Das ergab die Laboruntersuchung einer bakteriologischen Beprobung, die das Gesundheitsamt am 28. und 29. Juni 2022 an den Badeseen im Landkreis vorgenommen hat. Untersucht wurde auf die Indikatorkeime Escherichia coli und intestinale Enterokokken. Diese beiden Bakterienarten sind ganz normale Darmbewohner und im Allgemeinen nicht krankmachend. Sie sind in allen Wasserproben aus natürlichen Gewässern zu finden. Wasservögel tragen solche Bakterien zum Beispiel mit dem Kot ein. Sie zeigen an, dass es fäkale Einflüsse gibt. Je höher die Zahl ist, desto mehr steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich in dem Wasser auch krankmachende Darmbakterien befinden und eventuell Durchfallerkrankungen auslösen.
Deshalb sind akzeptable Bereiche definiert. Die Probe aus dem Drachensee enthielt Enterokokken mit 953 MPN/100 ml. Damit wurde der akzeptable Bereich, der bis zu 700 MPN/100ml reicht, überschritten. Bei Escherichia coli liegt mit 65 MPN/100ml nur eine sehr geringe Belastung vor, hier reicht der akzeptable Bereich bis 1.800 MPN/100ml. Die Drachenseeprobe war auch auf Blaualgen untersucht worden. Mikroskopisch wurden Blaualgenarten nachgewiesen, der Gehalt an Blaualgentoxin lag aber unter der Nachweisgrenze.
Zur Überprüfung der Situation wurde am 6. Juli eine Kontrollprobe genommen. Das Laborergebnis, wovon mögliche weitere Schritte abhängen, wird in der nächsten Woche erwartet. Die Wasserproben sind immer nur eine Stichprobe an einer Stelle zu einer bestimmten Zeit. Sie bieten Orientierung, können aber nie ein ganzes Gewässer abbilden. Das Gesundheitsamt bittet alle Besucher der Badegewässer, sich immer selbst ein Bild zu machen. Algenansammlungen und Sichttiefe können sich schnell ändern. Das gehört zu einem natürlichen Gewässer. „Also nutzen Sie Ihre Augen und Ihre Nase vor dem Badespaß,“ rät Dr. Thomas Engert vom Gesundheitsamt.
An den anderen Badestellen im Landkreis waren die Proben bakteriologisch nicht zu beanstanden, das heißt, die Zahl von Escherichia coli und Enterokokken lag im akzeptablen Bereich. An einigen Gewässern zeigt sich schon sommerliches Algenwachstum. Stellenweise nimmt die Sichttiefe ab. Beprobt wurden im Einzelnen: Satzdorfer See, Seepark Arrach, Huberweiher Lohberg, Blaibacher See, Hammerweiher Strahlfeld, Neubäuer See, Silbersee sowie die Badestellen in Heinrichskirchen, Rhan, Neukirchen b. Hl. Blut, Campingplatz Hohenwarth, Kummersdorf, Eschlkam, Pösing, Trasching und Zell. Die nächsten Beprobungen werden am 25. und 26. Juli durchgeführt. Das EU-Badegewässer Perlsee Waldmünchen unterliegt einem anderen Untersuchungsrhythmus. Die letzte Probe war am 20. Juni 2022 ohne Beanstandung gewesen. Die nächste Probenahme erfolgt dort am 18. Juli.
(Bericht und Bild: Landratsamt Cham)