Bericht und Bild: Stadt Neumarkt
Neumarkt. Am 24.12.2021 (Hl. Abend) und am 31.12.2021 (Silvester) sowie an den Feiertagen und Wochenenden zwischen Weihnachten und Hl.-Drei-König findet kein Dienstbetrieb in der Neumarkter Stadtverwaltung statt. An den Arbeitstagen dazwischen sind die Rathäuser zwar wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie generell nicht geöffnet, aber die Stadtverwaltung ist telefonisch, per Mail und per Post erreichbar. Selbst unaufschiebbare Besuche in der Stadtverwaltung sind nach Telefonvereinbarung möglich.
Dies gilt für die Zeit vom 27.12. bis 30.12.2021 genauso wie von 03. bis 05.01. und am 07.01.2022. Ab 10.01.2022 sind die Mitarbeiter dann zu den gewohnten Dienstzeiten der Stadt unter Corona-Bedingungen erreichbar. Soweit möglich sollte geprüft werden, ob das Anliegen auch per Telefon, per Post oder E-Mail zu klären ist. Ansprechpartner bzw. Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite der Stadt unter www.neumarkt.de im Bereich „Rathaus und Bürgerservice“ unter „Ämter und Dienstleistungen“. Dort sind die Telefonnummern und E-Mail-Adressen vermerkt. Auch die Nutzung der Onlinedienste auf dem Bürgerserviceportal ist möglich unter www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf/home.
Ungeachtet dessen bietet die Stadt ihren Bürgern weiterhin die Möglichkeit, dass sie ihr Anliegen persönlich vortragen können. Dazu ist allerdings eine vorhergehende Terminabsprache notwendig. Diese kann telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Amt bzw. Ansprechpartner erfolgen. Auch über die Telefonzentrale mit der Rufnummer (09181) 255-0 kann man sich zum entsprechenden Amt verbinden lassen, um einen Termin zu vereinbaren.
Wer einen Termin hat, braucht dann nur am Eingang zum entsprechenden Rathaus zu klingeln und wird eingelassen. Wer das Rathaus besucht, für den gilt verpflichtend das Tragen einer FFP2-Maske, wobei die Maske selbst mitzubringen ist. Ein Zutritt ohne Maske wird nicht gewährt. Desinfektionsmittel steht an den Zugängen bereit. Hinsichtlich der Erreichbarkeit gelten die bekannten Zeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr.
Neumarkt. Vor rund einem Jahr hat der Stadtrat neue „Gestaltungsrichtlinien für die Neumarkter Altstadt“ beschlossen. Nunmehr ist dazu eine umfangreiche Broschüre erschienen, die in den nächsten Tagen an die Grundstücksbesitzer in der Altstadt und an Architekten verschickt wird. Stadtbaumeister Matthias Seemann und Stephan Weithas von der Stadtplanungsverwaltung haben das erste Druckexemplar an Oberbürgermeister Thomas Thumann übergeben.
Dieser erinnerte daran, dass die Stadt schon seit je her auf eine hohe Qualität für Baumaßnahmen gerade im Bereich der Neumarkter Altstadt setze. Dieses Ensemble sei einmalig und müsse sensibel weiterentwickelt werden. Darum seien zusammen mit der Regierung der Oberpfalz und der Städtebauförderung sowie in Zusammenarbeit mit dem von der Stadt beauftragten Büro Hummel und Krauß die nun vorliegenden Gestaltungsrichtlinien entwickelt worden. Um sie den Bauherren und Architekten anschaulich näher zu bringen, wurde die Broschüre erstellt. Damit Interessierte sich gut zurechtfinden wurde eine entsprechende Gliederung vorgenommen. Dazu wird im Teil A erläutert, weshalb es eigene Gestaltungsvorgaben gibt und im Teil B finden sich dann die Richtlinien und Empfehlungen.
Dabei wird ausführlich aufgezeigt, was erlaubt und möglich ist. Im Teil C wird auf die bestehenden Fördermöglichkeiten hingewiesen und dabei auch deutlichgemacht, dass das Förderprogramm der Stadt optimiert worden ist. Nunmehr ist sogar ein maximaler Zuschuss von bis zu 50.000 Euro pro Sanierungsmaßnahme möglich, und Bauherren können sogar für Neubauvorhaben bis zu 20.000 Euro städtischer Förderung erhalten. „Es gibt sicherlich momentan nur wenige andere Städte, die Sanierungs- und Neubauvorhaben finanziell in diesem enormen Umfang unterstützen“, betont Neumarkts Oberbürgermeister Thumann.
Damit leiste die Stadt einen hilfreichen Beitrag für private Bauherren und Bauträger, wenn sie sich für eine qualitätsvolle Umsetzung ihrer Baumaßnahme im Altstadtbereich entscheiden. Die Broschüre kann unter https://www.neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/staedtebaufoerderung/ heruntergeladen werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich wegen eines Exemplars an Stefan Weithas im Stadtplanungsamt wenden, Telefon 09181/255-153 bzw. per Mail stefan.weithas@neumarkt.de“