Bericht der Polizei Schwandorf / Bild: Symbolbild
Schwandorf. Am Mittwoch, 10.03.21, um 15:30 Uhr, wurde ein 35-jähriger, ukrainischer Kleintransporter-Fahrer, unterwegs mit einem weißen Fiat Ducato mit polnischer Zulassung, durch Polizeibeamte der APS Schwandorf an der Anschlussstelle Schwandorf-Nord der BAB 93, Fahrtrichtung Hof, einer Kontrolle unterzogen. Da anhand der ausgehändigten Ladepapiere der Verdacht einer Überladung bestand, wurde eine Verwiegung auf einer geeichten Waage durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fiat (zGG 3500 kg) um 740 kg oder 21,14 Prozent überladen war. Für den 35-jährigen Kraftfahrer war eine Unterbindung der Weiterfahrt und die Bezahlung einer Sicherheitsleistung die Folge.
Schwarzenfeld. Bei der Anschlussstelle Schwarzenfeld der BAB 93 in Fahrtrichtung Hof, wurde am Mittwoch, 10.03.21, um 18:25 Uhr, ein 45-jähriger, polnischer Staatsangehöriger mit seinem VW samt Anhänger kontrolliert. Der VW-Fahrer hatte sowohl auf seinem Zugfahrzeug (zGG 3500 kg) einen Pkw und auf dem Anhänger (zGG 3500 kg) zwei Fahrzeug geladen. Aufgrund des Verdachts einer Überladung wurde das zuvor genannte Gespann auf einer geeichten Waage verwogen, wobei sowohl eine Überladung des Zufahrzeugs um 340 kg bzw. 9,71 Prozent als auch der Fahrzeugkombination um 540 kg bzw. 7,71 Prozent festgestellt wurde. Der 45-Jährige Pole wurde angezeigt und eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Wackersdorf. Am Donnerstag, 11.03.21, um 00:05 Uhr, wurde ein 43-jähriger, türkischer Staatsangehöriger, unterwegs mit einem Sattelzug der Marke Volvo und Sattelauflieger der Marte Tirsan, beide mit türkischer Zulassung, auf der B85, Höhe Alberndorf, durch Polizeibeamte der APS Schwandorf einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnten erhebliche Verstöße des 43-jährigen Kraftfahrers bzgl. seiner Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. Eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz sowie die Einbehaltung einer Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Euro-Bereich waren die Folge. Auch gegen das Unternehmen des Volvo-Fahrers wurden Ermittlungen nach dem Fahrpersonalgesetz eingeleitet.
Wackersdorf. Am frühen Mittwochvormittag befuhr ein 32-Jähriger aus Wackersdorf mit seinem Audi A4 die Sommerstraße und wollte an der Kreuzung zur Badstraße diese geradeaus queren. Dabei übersah er jedoch bei der Regelung rechts vor links einen von rechts kommenden und somit bevorrechtigten Audi A1, der die Kreuzung auf der Badstraße queren wollte. Die 34-jährige Fahrerin des Audi A1 aus Wackersdorf konnte nicht mehr bremsen und krachte mit der Front ihres Fahrzeuges in die Beifahrerseite des A4. Die 34-Jährige wurde bei dem Unfall leicht verletzt. An beiden Audi, die nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten, entstand ein Sachschaden in Höhe von jeweils mindestens 8.000.- Euro.