Bericht der Polizei Neustadt/Wn. / Bild: Symbolbild
Neustadt a.d.Waldnaab. Man sollte amtliche Bescheide immer gründlich lesen. Diese Erfahrung musste am Freitagnachmittag ein 55 jähriger Kreisstädter machen.
Dieser wollte seinen Führerschein für die Dauer von einem Monat wegen eines Fahrverbotes der Zentralen Bußgeldstelle Magdeburg bei der Polizeiinspektion Neustadt in Verwahrung geben. Als die Beamten den Bußgeldbescheid jedoch genauer studierten, fiel ihnen auf, dass das verhängte Fahrverbot bereits seit dem 26.10.2021 wirksam war.
Da der Mann jedoch mit seinem Pkw zur Dienststelle fuhr, erwartet ihn jetzt zusätzlich eine Anzeige wegen Fahren trotz eines Fahrverbotes.