Bericht der Polizei Neutraubling / Bild: Archivbild

Neutraubling.  Am 19. April wurde zur Mittagszeit im Bereich Zaitzkofen eine Geschwindigkeitsmessung durch den kommunalen Verkehrsüberwachungsdienst durchgeführt. Ein  Pkw-Fahrer passierte grundlos mehrfach die Kontrollstelle und beschimpfte die Messbeamten mit vulgären Ausdrücken.

Anzumerken ist hier, dass den Fahrzeugführer kein Geschwindigkeitsverstoß zur Last gelegt wurde. Das Messpersonal notierte sich das Kennzeichen des Fahrzeuges und verständigte die Polizei.

Als die Beamten der PI Neutraubling an der Adresse des Fahrers eintrafen, wurden auch diese beschimpft und vom 61-jährigen Tatverdächtigen mit dessen Gehhilfen attackiert. Der Mann geriet derart in Rage, dass er eine seiner Gehhilfen nach einer Beamtin warf und diese auch am Bein traf. Unmittelbar danach schlug er mit der anderen Gehhilfe einen anderen Beamten auf dessen Arm. Anschließend beruhigte sich der Landkreisbewohner wieder und die Identität konnte festgestellt werden.

Die Beamten wurden leicht verletzt, begaben sich in ärztliche Behandlung und konnten daraufhin ihren Dienst nicht fortsetzen.  Die Polizei Neutraubling ermittelt nun u.a. wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und zahlreicher weiterer Delikte gegen den Mann.

Das Ermittlungsverfahren wird in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Regensburg als sogenanntes priorisiertes Verfahren geführt.

Hintergrund zum priorisierten Verfahren

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und das Polizeipräsidium der Oberpfalz haben gemeinsam ein Konzept entwickelt, mit dem die Strafverfolgungsbehörden noch schneller und effektiver gegen Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte vorgehen wollen. Dieses Konzept wurde im Oktober 2018 durch den damaligen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, den Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt und Polizeipräsident Gerold Mahlmeister in Nürnberg vorgestellt.

Das gemeinsame Konzept, das seit 1. November 2018 im Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz und der dortigen Staatsanwaltschaften umgesetzt wird, sieht insbesondere vor, dass es bei den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften jeweils feste Ansprechpartner für Gewaltdelikte gegen Einsatzkräfte gibt. Sie nehmen im konkreten Einzelfall miteinander Kontakt auf und stimmen gleich zu Beginn der Ermittlungen das weitere Vorgehen ab.

Ziel ist es, dass die Polizei der Staatsanwaltschaft spätestens 14 Tage nach dem Vorkommnis einen „ausermittelten“ Anzeigenvorgang übersenden kann und dadurch eine schnelle Strafverfolgung gewährleistet ist.