Schwandorf. Am Montag um 17:30 Uhr wurde ein Mofafahrer in der Straße An der Schwefelquelle einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen, da das Mofa ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aufwies. Der 22-jährige Fahrer aus Schwandorf führte zudem keinerlei Unterlagen für das Mofa mit sich. Aufgrund des fehlenden Versicherungsnachweises wurde die Weiterfahrt unterbunden und die Fahrzeugschlüssel vorübergehend einbehalten.
Neumarkt. Bei einem 52-jährigen Rollerfahrer wurde am 02.03.2020, um 14:30 Uhr, in der Ingolstädter Straße eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass an dem Roller ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Ein neues hatte der Mann noch nicht beantragt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Amberg. Seit dem 01.03.2020 gelten neue Versicherungskennzeichen für Mofas, Roller, E-Scooter etc.! Das ging an einem jungen Mofafahrer leider komplett vorbei und bei einer Verkehrskontrolle wurde er am Montagnachmittag deshalb beanstandet. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz liegt vor, der von Amts wegen verfolgt werden muss.
Regensburg. Am 02.03.2020 gegen 08.25 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung der PI Regensburg Nord einen 31-jährigen mit seinem Kleinkraftrad. An dem Roller waren nicht mehr gültige Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2019 angebracht. Den Fahrer erwartet eine Anzeige wegen einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgendes hin: Die Versicherungskennzeichen müssen in der Regel jedes Jahr neu beantragt werden. Das neue Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Das aktuelle Versicherungskennzeichen hat die Farbe Schwarz. Wer mit einem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger, ohne gültige Versicherung unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Anzeige, sondern im Falle eines Unfalls auch hohe Schadenssummen, die aus unter Umständen eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Berichte der PI Schwandorf / Neumarkt / Amberg / Regensburg
Bild: Symbolbild