Lkr. Cham. Derzeit geben 75 Pflegefamilien im Landkreis Cham Kindern und Jugendlichen ein stabiles Zuhause und lassen sie behütet aufwachsen, weil die leiblichen Eltern aus verschiedenen Gründen ihnen dies nicht bieten können. Und es werden weitere Pflegefamilie gesucht!
Gründe, warum Kinder in einer Pflegefamilie leben sind vielfältig:
Bei Vollzeitpflege handelt es sich um eine sog. „Hilfe zur Erziehung“ (§§27,33 SGVIII). Oft befinden sich Sorgeberechtigte in einer persönlichen Krisensituation. Sei es eine schwere (psychische) Erkrankung, eine Suchtmittelabhängigkeit oder einfach die Tatsache, bei der Erziehung und Betreuung ihres Kindes überfordert zu sein.
Aber auch sehr junge Mütter sind oft ohne Unterstützung der eigenen Familie nicht in der Lage, den Säugling ausreichend gut zu versorgen. Vollzeitpflege kann sich auf eine bestimmte Zeit beschränken, kann aber auch längerfristig benötigt werden.
Wer trifft die Entscheidung über eine Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie?
Eltern, die selbst erkennen, dass sie, aktuell oder für längere Zeit, nicht in der Lage sind, ihr Kind gut zu versorgen, haben die Möglichkeit beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur stellen.
Anders ist es, wenn die Eltern nicht von selbst oder freiwillig in die Hilfeform der Vollzeitpflege einwilligen. Dann muss die Entscheidung durch das Familiengericht getroffen werden. Das hat zur Folge, dass das Familiengericht den Eltern das Sorgerecht teilweise oder ganz entzieht. Dann bekommt ein minderjähriges Kind einen Pfleger oder Vormund vom Amt gestellt.
Welche Erwartungen stellt das Jugendamt an eine Pflegefamilie?
Um ein Pflegekind aufnehmen zu können, muss man keine pädagogische Berufsausbildung haben, allerdings ein großes Herz, Einfühlungsvermögen, Zeit und viel Geduld. Weiter bedarf es aber auch einer gewissen Toleranz gegenüber der Herkunftsfamilie, denn diese wird immer ein Teil des Pflegekindes bleiben.
Pflegekinder sind vielfach von ihren Vorerfahrungen geprägt und nicht selten seelisch belastet oder sogar traumatisiert. Deshalb brauchen diese Kinder sehr viel Zuwendung und Verständnis. Sie werden das Durchhaltevermögen der Pflegeeltern immer wieder auf die Probe stellen. Pflegeeltern sollten daher in der Lage sein, ihr eigenes Handeln zu überdenken. Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Verschwiegenheit und Konfliktfähigkeit sind Grundvoraussetzungen, Erfahrung in der Erziehung von Kindern ist wünschenswert.
Weiter bedarf es natürlich ausreichend Platz für die Aufnahme eines Kindes. Auch sollte der Altersabstand zwischen Pflegeeltern und Pflegekind in einem natürlichen Eltern-Kind- Verhältnis stehen. Ein Kind aufzunehmen bedeutet aber auch, dass alle Familienmitglieder diese Entscheidung mittragen müssen und die Pflegeeltern psychisch und körperlich belastbar sind. Auch die finanzielle Situation muss gesichert und stabil sein.
Um Familien gut auf die Aufgabe als Pflegeeltern vorzubereiten, bietet das Amt für Jugend und Familie regelmäßig Seminare für Bewerber zur Vollzeitpflege an. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes. Das nächste Seminar findet voraussichtlich im Mai 2021 statt.
Das Jugendamt sucht eine passende Familie für ein Kind, nicht umgekehrt.
Daher ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes die Bewerber gut kennenlernen. Auch die Bewerber können Wünsche äußern, bezüglich der Kinder, die sie betreuen möchten. Im Rahmen der Eignungsüberprüfung können sie z.B. angeben, wie alt das Kind sein soll, das sie aufnehmen wollen oder ob sie sich auch die Aufnahme von Geschwisterkindern vorstellen könnten. Sollte es dann zur Vermittlung kommen, steht ein Kennenlernen des Kindes im Rahmen einer sog. Anbahnungszeit an. Verläuft diese erfolgreich, wird das Kind in Absprache mit den Pflegeeltern und dem Jugendamt in seiner zweiten Familie einziehen.
Das Pflegeverhältnis wird auch nach dem Einzug des Kindes vom Pflegekinderdienst begleitet. Der Pflegekinderdienst steht den Pflegeeltern in allen (pädagogischen) Fragen zur Seite. Daneben hält er auch Kontakt zu der Herkunftsfamilie des Kindes. Mit allen Beteiligten werden regelmäßige Umgänge (Treffen zwischen Herkunftseltern und Kindern) vereinbart, teilweise werden diese von Mitarbeiter-/innen des Jugendamtes begleitet. Sollte es zwischen Pflegeeltern und Herkunftseltern zu Konflikten kommen, wird der Pflegekinderdienst vermitteln, damit das Kind in keinem Spannungsfeld aufwachsen muss.
Die Begleitung des Pflegeverhältnisses erfolgt durch persönliche oder telefonische Gespräche im Amt oder durch Hausbesuche. Daneben bietet der Pflegekinderdienst den Pflegefamilien Fortbildungen und Veranstaltungen wie etwa Aktionstage, Weihnachtsfeiern usw. an.
Sollten Sie Interesse haben Pflegefamilie zu werden, melden Sie sich gerne beim Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend und Familie Cham:
Anita Scheitinger, Tel. 09971/78-321 anita.scheitinger@lra.landkreis-cham.de
Susanne Heiner, Tel. 09971/ 78-491 susanne.heiner@lra.landkreis-cham.de
und Stefanie Baumeister, Tel. 09971/78-588 stefanie.baumeister@lra.landkreis-cham.de
beantworten gerne Ihre Fragen.
Bericht: Landratsamt Cham
Bild: Symbolbild