Neben weiteren Ordnungswidrigkeiten beanstandeten die Polizeibeamten bei den Kontrollen 30 Fahrzeugführer
Polizei
Im Rahmen der angekündigten Aktionstage zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht vom 10. bis 13. September waren z.T. mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei über 500 Einsatzkräfte an den Kontrollen beteiligt. Insgesamt mussten die Beamten leider über 400 Verstöße ahnden. Neben weiteren Ordnungswidrigkeiten beanstandeten die Polizeibeamten bei den Kontrollen 30 Fahrzeugführer, weil sie mitfahrende Kinder während der Fahrt nicht oder nicht richtig gesichert hatten. 78 Fahrzeuginsassen verwarnten die Beamten, weil sie selbst während der Fahrt nicht angegurtet waren.
Wie die Kontrollen einmal mehr zeigten, wurde die Aktion durchweg durch die Bürgerinnen und Bürger begrüßt. Dennoch halten sich nach wie vor nicht alle Fahrzeuginsassen an die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht, was im Falle eines Verkehrsunfalls schwerwiegende Folgen haben kann.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals appellieren:
- Seien Sie ein gutes Beispiel und legen Sie den Sicherheitsgurt immer an – auch auf kurzen Strecken.
- Befördern Sie Ihr Kind, das jünger als 12 Jahre oder kleiner als 1,50 Meter groß ist, immer in einem Kindersitz!
- Wählen Sie den Kindersitz passend zum Gewicht Ihres Kindes und bestehen Sie darauf, den Gurt immer zu schließen.
- Ein nicht angelegter Sicherheitsgurt stellt bei einem Verkehrsunfall für Erwachsene und Kinder eine tödliche Gefahr dar.
- Das Fehlen eines notwendigen Kindersitzes kann, aufgrund zu geringer Körpergröße des Kindes, auch bei einem angelegten Sicherheitsgurt zu erheblichen Verletzungen führen.
- Als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherung Ihrer kleinen Passagiere