Bericht der Polizei Cham / Bild: Symbolbild
Cham. Am Mittwoch, den 22.12.21, um 13:30 Uhr, war eine 56jährige Fahrerin eines Pkw, Nissan, auf der Bundesstraße B 20 von Cham-Mitte kommend in Richtung Roding unterwegs gewesen. Kurz vor dem Verkehrsknoten Cham-Süd hatte die Frau im zweispurigen Bereich einen roten Kleintransporter überholt. Dabei musste es zwischen den beiden Fahrzeugen zu einem leichten Streifvorgang gekommen sein.
Die Frau hatte erst, als sie dann an ihrer Arbeitsstelle angekommen war, einen Schaden in Höhe von schätzungsweise 500 Euro an ihrem Pkw festgestellt und dann die Polizei verständigt. Der Fahrer des Kleintransporters hatte seinerseits nach dem Verkehrsunfall die Polizei offenbar überhaupt nicht verständigt. Etwaige Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Cham unter der Tel.-Nr. 09971/85450 in Verbindung zu setzen.
Eine 41jährige Frau hatte am 17.12.21 auf einer Online-Verkaufsplattform eine Küchenmaschine ersteigert und hierfür 700 Euro auf ein Bankkonto überwiesen. Nachdem die Dame die Ware nicht erhalten hatte, wollte sie sich mit dem Anbieter unter der angegebenen Mobilfunknummer in Verbindung setzen, es meldete sich jedoch nur eine Person, die mit dem angeblichen Verkauf einer Küchenmaschine nichts anfangen konnte. Ob der wahre Täter, welcher das Küchengerät zum Verkauf angeboten hatte, ausfindig gemacht werden kann, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.
Am Mittwoch, den 22.12.21 , gegen 18.00 Uhr, wurde ein 34jähriger Mercedesfahrer im Stadtgebiet Cham einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da sich hierbei Anzeichen für eine Drogenbeeinflussung ergaben und ein entsprechender Test dann positiv verlaufen war, musste sich der junge Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihn erwarten nun ein einmonatiges Fahrverbot und eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro.
Ein 50jähriger Libanese wurde am 22.12.21, gegen 21:30 Uhr, als Führer eines Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da der Mann bereits länger als ein halbes Jahr in der Bundesrepublik wohnhaft ist, galt der vorgelegte ausländische Führerschein nicht mehr. Die zwischenzeitlich erforderliche deutsche Fahrerlaubnis hatte er nicht vorweisen können, weshalb eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet wurde.