Verkehrsunfallflucht auf Parkplatz
Cham. Am 20.05.2022 zwischen 09:55 und 10:50 Uhr wurde ein geparkter Hyundai beschädigt, der auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Rodinger Straße abgestellt war. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle ohne seine Beteiligung an diesem Verkehrsunfall anzugeben. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Cham in Verbindung zu setzen.
Pkw gegen Fußgänger
Windischbergerdorf. Am 20.05.2022 um 11:21 Uhr übersah der Fahrer eines Pkw bei der Rückwärtsfahrt eine Fußgängerin und erfasste diese mit dem Fahrzeugheck. Die Fußgängerin wurde dabei mittelschwer verletzt und musste zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden.
LKW übersehen
Cham. Am 20.05.2022 gegen 13:30 Uhr fuhr die Fahrerin eines Pkw Audi von einem Betriebsgelände in die Thierlsteiner Straße ein und übersah dabei einen dort herannahenden Lkw. Trotz Vollbremsung beider Fahrzeuge konnte ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden. Es entstand lediglich geringer Sachschaden an den Fahrzeugen.
Nach Auffahrunfall am Zebrastreifen geflohen
Cham. Am 20.05.2022 um 17:05 Uhr fuhr der Fahrer eines Pkw Seat auf einen vorausfahrenden Audi auf, der aufgrund eines querenden Fußgängers vor einem Fußgängerüberweg in der Oberen Regenstraße bremsen musste. Der Audi wurde durch den Anstoß beschädigt. Anstatt seine Personalien mit dem Unfallgegner auszutauschen, entfernte sich der Verursacher jedoch vom Unfallort und fuhr stattdessen nach Hause, wo dieser Besuch von der Polizei bekam, die zwischenzeitlich bereits Ermittlungen eingeleitet hatte. Den Unfallverursacher erwartet nun ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss sowie mehrere Trunkenheitsfahrten verhindert
Cham. Gleich viermal mussten die Beamten der PI Cham in der Nacht vom 20.05. auf den 21.05.22 tätig werden, um Autofahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern. So wurden bei verschiedenen Kontrollen vor Fahrtantritt Atemalkoholkonzentrationen jenseits der Grenzwerte festgestellt, weshalb die Fahrzeugschlüssel der Fahrwilligen sichergestellt werden mussten um die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zu verhindern.
Gut beraten wäre auch der Fahrer eines Audi gewesen seine Fahrtüchtigkeit vor Fahrantritt zu hinterfragen. Der junge Mann wurde am 21.05.22 um 04:54 Uhr im Stadtgebiet einer Verkehrskontrolle unterzogen und dabei eine Alkoholisierung über dem Grenzwert von 0,5 Promille festgestellt. Diesen erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, welches ein Bußgeld in Höhe von 500,00 Euro sowie einen Monat Fahrverbot vorsieht.
(Bericht der Polizei Cham / Bild: Symbolbild)