Bei Zugkontrollen Schlagring und Amphetamin aufgefunden
Furth im Wald/Schwandorf. Bei der Kontrolle von Reisenden im grenzüberschreitenden Zugverkehr von Prag nach München stellten Beamte der Grenzpolizei bei einem 33 jährigen Mann aus Landshut im ALX Zug um 18.30 Uhr eine geringe Menge Amphetamin sicher. Der Reisende hatte in seiner Hosentasche eine Konsumeinheit der Droge bei sich, als er kontrolliert wurde. Zudem war der Mann zur Fahndung ausgeschrieben. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Kurz zuvor war ein 32 jähriger Zugpassagier, ein Elektriker aus Ostrava/Ostrau in Tschechien kontrolliert worden. Der Mann hatte griffbereit in seiner Bauchtasche einen Schlagring mitgeführt. Da dieser Gegenstand nach dem Waffenrecht in Deutschland verboten ist, wurde auch hier ein Strafverfahren samt Sicherstellung eingeleitet. Beide Männer durften nach Abschluss der polizeilichen Sofortmaßnahmen ihre Reise fortsetzen.
Pkw nicht versichert
Lkr. Regensburg/A 3. Bei einer gemeinsamen Kontrolle von Beamten der Schleierfahndung aus Furth im Wald und der Fahndungskontrollgruppe der VPI Regensburg wurde am Donnerstagnachmittag ein Mazda mit Duisburger Zulassung kontrolliert. Der Pkw, geführt von einem 53 jährigen Autohändler aus Duisburg war ohne gültige Versicherung unterwegs. Da sowohl der Mann als Fahrer als auch die Halterin des Fahrzeuges, eine 49 jährige Frau ebenfalls aus Duisburg, hiervon Kenntnis hatten, wurde gegen beide ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihnen untersagt, die Kennzeichen des Pkw entstempelt und die zuständige Zulassungsstelle hiervon in Kenntnis gesetzt.
Verbotene Silvesterböller sichergestellt
Furth im Wald. Am Donnerstagabend kontrollierten Beamte der Schleierfahndung am ehemaligen Grenzübergang Schafberg einen VW Golf mit Kelheimer Zulassung. Besetzt war der Pkw mit fünf Männern im Alter von 17 bis 23 Jahren, allesamt aus dem Kreis Kelheim. Bei einer eingehenden Überprüfung des Fahrzeuges fanden die Beamten rund 100 Stück verbotene Knallkörper im Kofferraum auf, welche zuvor durch den 23 jährigen Fahrer in Tschechien erworben worden waren.
Das Feuerwerk der Klassen F 3 und F 4 kann in Tschechien gekauft werden, ist jedoch in Deutschland so nicht frei verkäuflich und darf ohne Genehmigung nicht aus dem Ausland eingeführt werden. Die pyrotechnischen Gegenstände wurden sichergestellt, ein Strafverfahren gegen den letzten Besitzer nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet. Eine kostenpflichtige Entsorgung der Kracher dürfte zudem einen hohen dreistelligen Eurobetrag einfordern.
(Berichte und Bild der Polizei Furth im Wald)