Lkr. NEW.  Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus.

Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung.

Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchwarnmeldern (RWM) keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchwarnmelder gehalten wird.

 

Was tun, wenn’s brennt? Das richtige Verhalten im Brandfall

„Sie haben nur 120 Sekunden zur Flucht“, weis Fachbereichsleiter Thomas Mathes, der im Landkreis für die Brandschutzaufklärung zuständig ist. Der Brandschützer gibt hierzu noch die Tipps:

 

  • Denken Sie an Schlüssel und Handy! Ihr Mobiltelefon und Ihr Wohnungsschlüssel sollten immer griffbereit oder leicht zu finden sein.

 

  • Türen schließen! Schließen Sie möglichst viele Zimmer- und Wohnungstüren hinter sich (nicht verriegeln!)

 

  • Flüchten Sie niemals durch ein verrauchtes Treppenhaus! Ist das Treppenhaus bereits verraucht, bleiben Sie unbedingt in Ihrer Wohnung! Machen Sie sich an einem geöffneten Fenster bemerkbar!

 

Rauchmelder sind mittlerweile ich allen 16 Bundesländern Pflicht. Doch die wenigsten Menschen haben einen Plan, wie sie bei einem überraschenden Brand in der Wohnung richtig reagieren sollen. Vor allem nachts, wenn man durch den Alarm des Rauchmelders aus dem Schlaf gerissen wird, gilt es schnell zu reagieren.

In der Regel hat man nach Auslösen des Rauchmelders nämlich nur 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Hinzu kommt, dass ein Brandfall ein höchst erschreckendes Erlebnis und von den Betroffenen mangels Erfahrung auch nicht einzuschätzen ist. Daher wird von der Feuerwehr dringend empfohlen, sich vorher mit der ganzen Familie darüber Gedanken zu machen. (Dieser Meinung ist auch Kreisbrandrat Marco Saller, und ergänzt: )

 

Die 5 größten Irrtümer

  • Wenn es brennt, bleibt genug Zeit – Irrtum:
    Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.
  • Ein Rauchmelder im Flur reicht – Irrtum:
    Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer, in Berlin und Brandenburg auch in alle Aufenthaltsräume außer der Küche.
  • Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum – Irrtum:
    Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!
  • Ich bemerke den Brand rechtzeitig – Irrtum:
    Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach.
  • Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen – Irrtum: gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.

 

Kinder und Senioren

Feuer übt auf Kinder jeden Alters eine besondere Faszination aus, gleichzeitig können Kinder die Gefahr eines Feuers nicht richtig einschätzen. Verbote werden die Lust am Entdecken und Ausprobieren eher anfachen, daher ist es wichtig, bereits Kindern im Kindergartenalter den richtigen, verantwortungsvollen Umgang mit Feuer beizubringen. Die Brandschutzerziehung hat dazu auch die klassischen 5 W-Fragen überarbeitet und für Kinder und Erzieher vereinfacht. Jedoch wichtig: Rauchmelder sind kein Babysitter, viele kleine Kinder wachen auch nicht davon auf, und ersetzen nicht im Brandfall die Eltern zuhause.

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko erheblich, bei einem Brand in der eigenen Wohnung ums Leben zu kommen. So sind laut Statistischem Bundesamt 61 Prozent der Brandtoten in Deutschland über 60 Jahre alt. Rauchmelder sind dazu da, sich selbst und andere bei einem Brand schnell in Sicherheit zu bringen. Aber was, wenn der ältere Mensch sich nicht eigenständig oder nur sehr eingeschränkt bewegen kann? Oder sehr schlecht hört und sieht? Rauchmelder allein sind dann kein ausreichender Schutz, es sei denn, sie sind über einen Hausnotruf oder z.B. mit Angehörigen im gleichen Haus gut vernetzt.

 

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
  • Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm installierten Melder betriebsbereit zu halten.
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Zusammenfassend sei erwähnt: Statistisch seit Einführung der Rauchwarnmelderpflicht seit 2004 gibt es 20% weniger Brandsterbefälle, dies sind 500 Menschenleben! In 12 von 16 Bundesländern wurde daher auch die Wichtigkeit zum einbau dieser kleinen Lebensretter eindeutig erhöht. Medienberichten zufolge wurden im Jahr 2015 Durchschnittlich 1,2 Personen am Tag, und seit 2019 4,4 Personen durch RWM rechtzeitig gewarnt und dadurch gerettet werden. Tendenz steigend. Dies sind zwar gute Nachrichten welche es aber noch zu toppen gilt.

 

Bericht des Kreisfeuerwehrverbandes/Kreisbrandinspektion NEW