Regensburg
Zwei bisher unbekannte Täter haben am Freitagabend (22. November) drei ukrainische Jugendliche am Hauptbahnhof Regensburg nach einer vorangegangenen Streitigkeit geschlagen. Das Bundespolizeirevier ermittelt und sucht Zeugen. Gegen 20:20 Uhr informierte am Hauptbahnhof Regensburg ein aufmerksamer Zeuge eine Streife über eine körperliche Auseinandersetzung am Gleis 101.
Zwei Jugendliche wurden verletzt
Am Einsatzort konnten die Beamten vier ukrainische Jugendliche feststellen. Ersten Ermittlungen zufolge hatten zwei bisher unbekannte Täter drei der Minderjährigen angegriffen und geschlagen. Zwei Jungen im Alter von 17 beziehungsweise 16 Jahren erlitten leichte Verletzungen im Gesicht. Das dritte Opfer, ein 14-jähriges Mädchen, bleibt unverletzt. Anschließend flohen die Unbekannten in Richtung Altstadt.
Eine Zugbegleiterin der Oberpfalzbahn 79739 von Schwandorf nach Regensburg bestätigte die Angaben der Geschädigten. Ihrer Aussage zufolge war es bereits auf der Zugfahrt zu Streitigkeiten zwischen den unbekannten Tätern und den Jugendlichen gekommen.
Täterbeschreibungen
Die Unbekannten konnten trotz sofort ausgelöster Fahndung nicht mehr festgestellt werden. Nach Auswertung der vorhandenen Videoaufzeichnung können die Unbekannten wie folgt beschrieben werden:
Unbekannter Täter Nr. 1:
– Alter zwischen 30 und 35 Jahren
– Größe circa 1,80 Meter
– schwarze, kurze Haare
– südosteuropäisches Erscheinungsbild
– schwarze Jacke
– hellblaue Jeans
– weißer Hoody
– helle Turnschuhe
Unbekannter Täter Nr. 2:
– Alter etwa 30 Jahre
– Größe circa 1,75 Meter
– schwarze Locken
– südosteuropäisches Erscheinungsbild
– schwarze Jacke
– schwarze Jeans
– helle Turnschuhe
Bundespolizei sucht Zeugen
Das Revier Regensburg ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Ermittler suchen Zeugen, die Angaben zur Identität der beiden Unbekannten machen können. Sachdienliche Hinweise werden an die Bundespolizei Waldmünchen über die Telefonnummer 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de erbeten.
In Absprache mit den Erziehungsberechtigten konnten die Minderjährigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ihre Reise fortsetzen.