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Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Führerschein-Pflichtumtausch endet am 19. Januar 2024 – Um das Antragsaufkommen zu entzerren, weist das Landratsamt Regensburg noch einmal auf den nächsten Termin für den Pflichtumtausch der Papierführerscheine hin. Alle Landkreisbürgerinnen und -bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 ihre Papierführerscheine (grau/rosa) umtauschen. Hintergrund ist, dass der Bundesrat im Jahr 2019 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie den gestaffelten Umtausch von Führerscheinen beschlossen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass EU-weit bis 2033 alle Führerscheine sowohl fälschungssicher als auch einheitlich sind. Für den Umtausch gibt es deutschlandweit einen Stufenplan, damit die Behörden nicht überlastet und Wartezeiten vermieden werden können.
Wer wann seinen Führerschein umtauschen muss, hängt zunächst vom Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments ab. Die Umtauschfrist 19. Januar 2024 gilt für alle Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt worden sind (also Papierführerscheine in grau oder rosa), aber nur für die Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein (ausgestellt zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) besitzt, muss jetzt noch nicht verpflichtend umtauschen. Hier sieht der Stufenplan die erste Umtauschfrist für den 19. Januar 2026 vor, und zwar für die Scheckkartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001.
Was ist zu tun?
Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes bis spätestens 19. Januar 2024 einen entsprechenden Antrag stellen. Entweder persönlich (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr) oder online unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga=161092. Es muss vorab kein Termin vereinbart werden. Wer Wartezeiten vermeiden will, kann unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ einen Termin buchen.
Umtausch ist verpflichtend
Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich somit lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.
Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die mit der Führerscheinprüfung erhaltene Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, dann muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto.
Freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich
Führerscheininhaber (Papier- oder Scheckkartenführerscheine), die nach dem Stufenplan jetzt noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga=161092
Allgemeine Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html
„Streuobst für alle“ 2023 – 1603 Obstbäume für Stadt und Landkreis Regensburg – Die Obst- und Gartenbauvereine in Stadt und Landkreis Regensburg werden im Herbst 2023 über 1600 hochstämmige Streuobstbäume auf ihren Wiesen neu anpflanzen und so ihren Beitrag zu mehr Artenvielfalt leisten. Im Rahmen des Streuobstpaktes Bayern wurde das Förderprogramm „Auf geht´s – Streuobst für alle!“ für Neupflanzungen aufgelegt, von dem auch die OGV profitieren können.
Aufgrund einer professionellen organisatorischen Abwicklung durch den Kreisverband Regensburg für Gartenkultur und Landespflege und der guten Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung der Oberpfalz in Tirschenreuth kommen die OGV aus Stadt und Landkreis Regensburg dem Ziel des Streuobstpaktes von einer Million Neupflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen bis 2035 ein Stückchen näher. 56 Obst- und Gartenbauvereine folgten dem Aufruf des Streuobstpaktes und so werden im Herbst insgesamt 1603 hochstämmige Obstbäume gepflanzt.
„Dies ist eine beachtliche Zahl und ein großer Beitrag, den die Region Regensburg hier für den Streuobstpakt leistet. Bayerns Streuobstwiesen sind einzigartige Kulturlandschaften und wichtige Biotope der Artenvielfalt, die unbedingt erhalten werden müssen. Herzlichen Dank allen Beteiligten fürs Mitmachen“, so Kreisverbandsvorsitzende Landrätin Tanja Schweiger.
„Wenn es um den Erhalt von Biodiversität und Artenvielfalt geht, ist auf die OGVs einfach Verlass! Gemeinsam wird es den Obst- und Gartenbauvereinen gelingen, einen neuen Grundstock blühender Obstwiesen als Lebensraum für Mensch und Tier zu schaffen,“ freut sich Stephanie Fleiner, Geschäftsführerin des OGV-Kreisverbandes.
Wohnungsbaugenehmigungen im zweiten Quartal 2023 – Trend zu Mehrfamilienhäusern hält an – Ebenso wie auf Bundes- und Landesebene gehen die Genehmigungen im Wohnungsbau auch im Landkreis Regensburg deutlich zurück. Das Landratsamt gab im zweiten Quartal 2023 grünes Licht für 209 Wohnungen. Im Vorjahres-Quartal waren es noch 406 Wohnungen, davor 503 (2021), 340 (2020) und 419 (2019). Wobei der Spitzenwert in 2021 vor allem auf zwei Großprojekte in Köfering und Wörth a.d. Donau zurückzuführen war.
Zu den genehmigten 209 Bauprojekten des zweiten Quartals gehören unter anderem 59 Einfamilienhäuser, 99 Wohnungen in Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäusern sowie 30 Wohnungen in bereits bestehenden Gebäuden.
Innerhalb aller 41 Landkreisgemeinden entstehen aktuell die meisten neuen Wohnungen – in absoluten Zahlen – in Mintraching (19), Lappersdorf (15), Köfering (14) und Obertraubling (ebenfalls 14). In Relation zur Einwohnerzahl verzeichnet Wörth a.d. Donau mit 6,4 neuen Wohnungen pro tausend Einwohnern das stärkste Wachstum. Es folgen Altenthann (5,9 pro 1000 EW) und Köfering mit 5,1 pro 1000 EW.
Auch im Halbjahresvergleich vom 1. Januar bis 30. Juni zeigt sich die rückläufige Tendenz. Wurden im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 534 Wohnungen genehmigt (Qu I: 325, Qu II: 209), waren es im Vergleichszeitraum 2022 noch 840 (434, 406), im ersten Halbjahr 2021 sogar 1105 (602, 503). 2020 wurden im ersten Halbjahr 697 (357, 340) Wohnungen genehmigt, 2019 waren es 772 (353, 419).
Im Ganzjahresvergleich hingegen lässt sich zumindest bisher eher eine Stabilisierung der Genehmigungszahlen auf relativ hohem Niveau erkennen. Denn im Gesamtjahr 2022 wurden 1643 Genehmigungen erteilt, in 2021 gab es den bisherigen Höchstwert von 2090 Genehmigungen, davor im Jahr 2020 waren es 1574, in 2019 dann 1660. Deutlich weniger Genehmigungen wurden aber in den Jahren 2016 (1321), 2017 (1240) und 2018 (1261) erteilt.
Berichte: Landratsamt Regensburg