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    Urlaub

    Foto: J. Masching

    Reisetipps vom Zoll

    In gut einer Woche beginnen in Bayern die großen Ferien - So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei

    22. Juli 2022
    in Allgemein

    Regensburg (ots).  In gut einer Woche beginnen in Bayern die großen Ferien. Damit Reisende gut vorbereitet in den Urlaub starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, klärt das Hauptzollamt Regensburg über die wichtigsten Reisebestimmungen auf und gibt einen Überblick, wo sich Bürgerinnen und Bürger einfach und gezielt informieren können.

    Online: www.zoll.de

    Auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre “Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll” erfährt man unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte. So dürfen beispielsweise bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) mitgebrachte Waren zu nicht gewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wert-grenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.


    Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen. Bei Substituten für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten – nur für Personen ab 17 Jahren) sowie anderen Waren müssen hingegen bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden: – Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro – Bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro – Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro Wichtig: Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

    Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Ver-brauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.

    Für die aus einem Drittland, einem Sondergebiet oder aus einem anderen Mitgliedstaat mitgebrachten Waren gelten die jeweiligen Freimengen jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.

    Zoll-App: Zoll und Reise

    Einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen können sich Reisende auch unterwegs über die kostenlose Smartphone-App “Zoll und Reise” verschaffen. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung und ist daher auch für den Urlaub im Ausland bestens geeignet.


    Online: Artenschutz-Online

    Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen – meist unwissend – dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall des Falles werden die Waren ein-gezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier nichts falsch zu machen, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, die man keinesfalls mitbringen sollte.

    Damit die schönsten Wochen des Jahres in guter Erinnerung bleiben und man bei der Rückkehr nicht in Konflikt mit den geltenden Gesetzen gerät, sollten sich Reisende immer vor Reiseantritt über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren. Denn auch im Reiseverkehr gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    (Bericht des Hauptzollamtes Regensburg  Bild: Archivbild)

    Tags: FerienRegensburgRückkehrUrlaubZoll
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