Schusswaffe
Schusswaffe im Nachlass entdeckt
Am 07.12.2024 wandte sich ein 44-Jähriger aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab an die Polizeiinspektion Nabburg. Er hatte bei der Durchsicht des Nachlasses seines verstorbenen Vaters eine Schusswaffe entdeckt. Der Mann entschied sich, die Waffe zur Polizei zu bringen. Diese Entscheidung wäre grundsätzlich korrekt gewesen, allerdings wurde die Schusswaffe ohne einen erforderlichen Waffenschein öffentlich transportiert.
Verstoß gegen das Waffengesetz
Der Transport einer Schusswaffe ohne den erforderlichen Schein stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar. Obwohl der Mann in guter Absicht handelte, waren die Polizeibeamten verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Dieser Vorfall unterstreicht die Wichtigkeit, sich vor dem Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.
Polizei rät zur Vorsicht bei Waffenfunden
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, Altbestände von Waffen und Munition nicht selbst zu transportieren. Stattdessen wird empfohlen, solche Funde umgehend über die Polizeinotrufnummer zu melden. Nach der Meldung werden die Waffen und Munition von den zuständigen Behörden abgeholt. Dieser Service stellt sicher, dass der Umgang mit den Waffen gesetzeskonform und sicher erfolgt.