Weiden. Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat am Montag, 11.01.2021 den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten.
Deshalb sind entsprechend der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) touristische Tagesausflüge für Personen, die in Weiden i.d.OPf. wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Die Regelung erfasst ausschließlich touristische Tagesreisen, d.h. in erster Linie Ausflüge, die der Freizeitgestaltung (z.B. Wandern, Spazieren gehen, freizeitsportliche Aktivitäten etc.) dienen.
Hierzu wird die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 km um den Wohnort herum begrenzt; maßgeblich dafür ist die Stadtgrenze. Bei Vorliegen triftiger Gründe ist das Verlassen des 15 km Radius um den eigenen Wohnort weiterhin möglich. Hinsichtlich des Vorliegens triftiger Gründe wird auf den Katalog des § 2 Satz 2 Nr. 1 bis 9 und 11 bis 13 der 11. BayIfSMV verwiesen.
Die Ausnahme für „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ begründet somit ausdrücklich keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15 km Radius. Dies fällt in den Bereich der „touristischen Ausflüge“. Die vorgenannten Regelungen bleiben wirksam, bis sie von der Stadt Weiden i.d.OPf. aufgehoben werden oder die Rechtsgrundlage (derzeit 11. BayIfSMV) wegfällt.
Eine Aufhebung ist möglich, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.
Bericht der Stadt Weiden
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