Bericht: Stadt Weiden / Bild: Archivbild
Weiden. Infolge des Anstiegs der Infektionszahlen in der Stadt Weiden i.d.OPf. entgegen dem landesweiten Trend gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ab 25.02.2021 an allen Tagen der Woche ganztags in der gesamten Fußgängerzone.
Das abnehmen der Maske in der Fußgängerzone ist nicht gestattet. Für Radfahrer gilt diese Pflicht ebenfalls. Für Kundinnen und Kunden des Wochenmarktes besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (wie z.B. auch im Einzelhandel).
Nachdem die Spielplätze nun wieder verstärkt genutzt werden, ist ab 25.02.2021 auch auf sämtlichen öffentlichen Spielplätzen verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu finden Sie unter: www.weiden.de > Stadt > Rathaus >Presse & Medien > Amtsblatt (Ausgabe Nr.08/2021 vom 23.02.2021). Eine Übersicht der städtischen Spielplätze finden Sie ebenfalls auf weiden.de > Kultur > Freizeit > Spielplätze.