Weiden. In der Bayerischen Verfassung sind das Recht auf Erholung in freier Natur und der Genuss der Naturschönheiten als Grundrecht aller festgesetzt. Da dieses Recht auch Konfliktpotenzial birgt, hat der Gesetzgeber weitere Bestimmungen erlassen. Neben dem Waldgesetz regelt das Bayerische Naturschutzgesetz in den Artikeln 26 bis 34 die Rechte und […]
Konflikt
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